MDK Gutachten "Straffung möglich"

  • Hallo und guten Tag,

    hier mal eine generelle Frage wie die Kolleginnen und Kollegen mit den netten MDK Gutachten verfahren in denen die Gutachter sich erdreissten die Verweildauer zu kürzen mit dem Hinweis \" bei stafferer Organisation hätte die Entlassung früher erfolgen können.

    Wenn die personellen und diagnostischen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen kann das doch kein Organisationsverschulden des Krankenhauses sein oder ? Zumal bei den Pflegesatzverahndlungen ja kein Euro mehr als nötig für die Schaffung neuer Planstellen bereitgestellt werden.

    Wie sollte man auf diese Gutachten reagieren ? Welche Chancen haben hierbei überhaupt Widersprüche ? :sterne:

  • Hallo Dataman,

    das werden Sie sich wohl gefallen lassen müssen, auch wenn es wehtut.
    Jeder Tag länger in der Klinik kostet nunmal den Steerzahler/Kasse Geld und als Leistungserbringer unterliegen auch Sie einer gewissen Wirtschaftlichkeit.
    Da mus ich mir halt überlegen, ob ich Kürzungen an der Verweildauer durch den MDK hinnehmen möchte oder meinen Org.-Ablauf in der Klinik neu organisiere bzw. straffe und die eine oder andere Untersuchung eben durch den Hausarzt nach Beendigung des stat. Aufenthaltes durchführen lasse, soweit möglich.
    Alle hier im Forum kennen dieses procedere der Kassen/MDK und wissen, das klagen dagegen oft nicht sinnvoll ist, wenn eben aus medizinischer Sicht kein Grung für eine weitere stat. Verweildauer besteht.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Frau Dataman,

    im ersten Schritt fordere ich auf die Behauptung des MDK´s zu belegen.

    Da dies bis zum heutigen Tage in keinem einzigen Fall erfolgte, folgt Schritt zwei.


    Hier gibt es nun verschiedene Möglichkeiten:
    a: die KK übernimmt die Kosten entgegen des MDK Gutachtens doch; Fall abgeschlossen
    b: die KK gibt ein weiters Gutachten in Auftrag welches zum selben Ergebnis wie das erste Gutachten kommt.

    Erst wenn die KK Gelder nicht zahlt oder verrechnet haben wir als Krhs. die Möglichkeit einer Leistungsklage.
    Leider liegen mir Ergebnisse der Leistungsklagen noch nicht vor. Sobald diese Gerichtsentscheidungen vorhanden sind, werde ich berichten.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Mikka

    Ich denke es gibt einen Unterschied zwischen Organisationsmängeln und Kapazitätsproblemen.

    Die pauschale Behauptung des MDK´s das Zeitverzögerungen organisatorische Mängel in der Verantwortlichkeit des Krhs. liegen trifft nach Prüfung meist nicht mehr zu.

    Häufig sind Kapazitätsprobleme die Ursache für Zeitverzögerungen.

    Wir haben so undifferenzierte Gutachten wie:

    Die Histologie hätte schon mehrere Tage früher fertig sein können ....

    od.

    Notfälle die OP Kapazitäten blockieren muss das Krankenhaus in seine Planung von elektiven Patienten berücksichtigen....


    Und dies alles unter dem Deckmantel der Wirtschaftlichkeit???

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Tag,
    aber letztendlich kommt es auf den Einzelfall an.
    Ich würde auch keinen Fall durchklagen, bei dem an 5 Tagen in der Kurve \"Warten auf Konsil\" steht.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Ich habe hier mal eine Entscheidung des LSG NRW angehängt, die besagt, dass Verzögerungen bei der KH-behandlung hinzunehmen sind, wenn es sich um ein echtes Kapazitätsproblem handelt.

    denn: niemand kann vom KH erwarten, dass es so viele Geräte/OP-Räume/Fachärzte vorhält, dass auch ein dazwischen geschobener Notfall die ursprüngliche Planung nicht durcheinander bringen würde.

    Es sollte aber wenigstens durch einen kurzen Vermerk in der Akte dokumentiert werden, etwa:

    \"Prozedur xy war am soundsovielten .... nicht mehr möglich, weil zwei Notfälle vorgezogen werden mussten, daher Diagnostik/OP auf .... verschoben.\"

    Wir haben das bei der Kasse im Rechtsstreit schon durchbekommen, die haben dann anerkannt.

    Schöne Feiertage an alle!

    Gruß

    Attorney

    Rechtsanwältin