Liebe Kollegen im Forum,
von einer größeren KK erhielt folgende Formulierung: \"... der MDK hat uns zur Notwendigkeit der Behandlungsdauer ... beraten. Aus der Vorberatung des MDK geht hervor....\" Ablehnung folgt.
Für mich sieht das nach einer neuen Variante an, den MDK zu umgehen und zu hoffen die KHs merkens nicht. :d_neinnein:
Im Telefonat wollte / konnte mir der SB kein MDK GA zur Verfügung stellen... und berief sich auf §275 SGB V, \"dass hätten sie schon immer so gemacht...\"
Was ist davon zu halten? Bitte um Meinungen.
Vinzenz