Hallo liebe Forengemeinde,
ich gehöre zu der Gruppe derjenigen, die dem DRG System eher kritisch gegenüber stehen - wie aus meinen alten Beiträgen unschwer zu erkennen ist - und wage mich trotzdem nochmal in die Höhle des Löwen mit folgendem Fall:
Patient wird wegen anamnestisch hohen Fieber und ansonsten unauffälligem Aufnahmebefund stationär aufgenommen (bei Aufnahme fieberfrei) und zunächst symtomatisch 5 Tage wegen hoher Entzündungsparameter mit Antibiotika behandelt. Am 5. Tag erst wurde eine Leptospiren Serologie in Auftrag gegeben. Am 6. Tag wurde der Patient auf eigenen Wunsch bei gutem Allgemeinzustand entlassen. Am rechnerisch 8. Tag kam vom Labor der positive Leptopirosebefund. Dieser Befund konnte natürlich keinerlei Einfluss mehr auf die Therapie haben, die sich wahrscheinlich - wenn überhaupt - nur in der Auswahl eines entsprechenden Antibiotikums von der durchgeführten Therapie unterschieden hätte. Abgerechnet wurde mit der HD A27.0.
Frage: rechtfertigt der nachträglich eingegangene Laborbefund in Verbindung mit einem erhöhten Kreatininwert (was auf eine Nierenbeteiligung schließen lässt) eine realtiv hoch vergütete Codierung nach A27.0oder kann/muss hier anders codiert werden (z.B. A27.9 oder auch R50.8 )? Wie ist eine rein laborergebnisbedingte und nicht aufwandsbezogene Höhervergütung zu rechtfertigen?
Gruß
deffi