Hallo Herr Schaffert,
Zitat
Original von R. Schaffert:Es ist aus dem Vereinbarungstext klar zu erkennen, dass nur die Fälle, die in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallen, zusammenzuführen sind. Aus dieser Formulierung geht auch hervor, dass letztlich die Verantwortung des Krankenhauses nachzuweisen ist. Problematisch ist allerdings die Abgrenzung und Definition von Verantwortungsbereich und die Versuchung darin ein \"Verschulden\" zu implizieren.
ich hatte Anfangs auch meine Probleme mit der Formulierung, aber nach Rücksprache mit an der Formulierung Beteiligten stimme ich Frau Busley zu. Ich möchte hier auch noch mal auf den Unterschied zwischen Verantwortungsbereich und Verantwortung hinweisen, den die FPV eben macht. Der Verantwortungsbereich bezieht sich auf die Weiterbehandlung bei schicksalhaft vorkommenden Komplikationen. Eine Verantwortung des Krankenhauses für die Komplikation ist damit in keiner Weise bewiesen oder behauptet, und diese wird auch nicht durch die FPV, sondern durch andere Bestimmungen geregelt. Da kenne ich mich allerdings nicht so genau aus.
MFG
Bern