Hallo liebes Forum,
Mein Problem ist folgendes:
Wie ist die Formulierung
\" Erstellung und Dokumentation eines individuellen
Behandlungsplans bei Aufnahme\"
von den Mindestmerkmalen der Palliativmedizinischen Komplexbehandlung(8-982.*) zu verstehen?
Darf die Kodierung für die Komplexbehandlung nur Anwendung finden, wenn bei einer stationären Aufnahme feststeht das Palliativ behandelt wird oder kann dies auch angewendet werden, wenn im Verlauf eines stationären Aufenthaltes entscheiden wird nicht mehr kurativ zu behandeln sondern palliativmedizinisch.
Viele Grüsse
Liebergesell