Guten Tag werte Forum(isten),
ich habe einen Fall, der mir ein wenig Kopfzerbrechen bereitet:
Nach einer Selbstzahlerbehandlung (Interruptio) kollabiert die Patientin noch auf dem Krankenhausgelände und muss stationär aufgenommen werden. Nach den Grundsätzen des derzeit geltenden AOP-Vertrages müsste der Behandlungsfall von Anfang an als vollstationärer Fall geführt und den Kassen in Rechnung gestellt werden. Wie aber bei Interruptio, die ja keine Kassenleistung mehr ist, kodieren? Nur die Komplikationen angeben und den Eingriff nicht kodieren? Macht eine Kodierung bei den Kassen nicht plausiebel und wäre m.M. auch nicht rechtskonform, erst recht nicht wenn es sich um eine ausländische Patientin dreht!!!.
Watt nu, erbitte und bedanke mich im Voraus für Hilfe
di-stei