Wirtschaftlichkeitsfrage bei Verlegungen

  • Liebes Forum,

    ich stelle mir seit einiger Zeit folgende Frage:

    Bei Verlegungen gilt als Maßstab die mittlere Grenzverweildauer. Bei Nichterreichen derselben fürht dies zu Abschlägen.
    Wir sind eine orthopädische Fachklinik und bekommen daher Zuverlegungen aus den verschiedensten Häusern. Am Beispiel der Kyphoplastie ergibt sich für uns folgendes Problem:

    Die mittlere GVWD liegt bei der DRG I09 zwischen 10 und 20 Tagen. Kyphoplastiepatienten sind in der Regel unterhalb dieser genannten Frist wieder entlassungsfähig und es ergeben sich Abschläge durch die Verlegung.
    Die Implantatkosten eines Kyphotrays sprengen dann allein schon die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme, so dass diese DRGs stark ins Minus rutschen. Das kann mit Mischkalkulation doch beim besten Willen nicht gemeint sein!!

    Gibt es Ihrerseits Erfahrungen mit ähnlichen Fällen?
    Gibt es bereits Informationen an das INEK oder ähnliches?

    Herzlichen Dank für alle Antworten.

    Gruß
    Mabu

  • Guten Tag mabu,
    in aller Kürze: die Verlegungsabschläge berechnen sich aus den sog. Differenzkosten, das sind die vom InEK kalkulierten Kosten für Inlier abzüglich der Kosten für die Hauptleistung. Sehr anschaulich wird dies u.a. in \"das krankenhaus\" 1/2008, S. 35 ff. beschrieben. Vereinfacht gesagt bedeutet das in Ihrem Fall: die Implantatkosten werden auch bei Fällen mit Verlegungsabschlägen in voller Höhe berücksichtigt. Sollten Sie dennoch eine systematische Unterdeckung feststellen, so wäre dies ein Grund sich im Rahmen des Vorschlagverfahrens an das InEK zu wenden.

    Schönes Wochenende!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo, liebe Mitstreiter, hallo Mabu,
    bin erst jetzt zufällig auf Ihren Beitrag vom März 2008 gestoßen. Gerade bei der von Ihnen genannten Basis-DRG I09 existiert das Problem doch gar nicht, denn diese DRG ist als Verlegungsfallpauschale gekennzeichnet, d.h. es fallen gar keine Verlegungsabschläge an.
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Diskutanden,

    das ist ein permanet aktuelles Thema. Da wir ebenfalls Fachklinik sind (Herz, Lunge, Rheuma) betrifft uns diese Thematik sehr häufig. Wir stellen im Rahmen von Nachkalkulationen regelmäßig Unterdeckungen bei \"verlegten Fällen\" fest. Aus meiner Sicht sollte die Verlegungsabschlagsregelung an den Wechsel der Versorgungsstufe gekoppelt sein.
    I. d. R. erhalten Fachkliniken komplexe Fragestellungen (umfangreiche Diagnostik) und in operativen / interventionellen Fälle auch komplexe Eingriffe (quasi als \"Auftrag\").
    Aufnahme- oder Zuverlegungen stellen also selten einen wirtschaftlichen Vorteil dar.
    Interessant ist für mich auch die Frage, wie eine DRG zu einer Verlegungsfallpauschale (Ausnahme vom Abschlag) wird. Dies wechselt oft jährlich ohne das eine Änderung in Leistungsspektrum oder Behandlungsmethode erfolgt. Eine Antwort auf eine entsprechende Anfrage an das InEK (hier bin ich doch richtig?) verwies mich auf das Gutachten für die DRG\'s 2008.
    Eine wirkliche Antwort fand ich nicht.
    Kann mir vielleicht jemand zu dieser Frage weiterhelfen?

    Grüße aus Mittelhessen

    M. Müller

    M. Müller
    Controller
    Kerckhoff-Klinik