Liebes Forum,
ich stelle mir seit einiger Zeit folgende Frage:
Bei Verlegungen gilt als Maßstab die mittlere Grenzverweildauer. Bei Nichterreichen derselben fürht dies zu Abschlägen.
Wir sind eine orthopädische Fachklinik und bekommen daher Zuverlegungen aus den verschiedensten Häusern. Am Beispiel der Kyphoplastie ergibt sich für uns folgendes Problem:
Die mittlere GVWD liegt bei der DRG I09 zwischen 10 und 20 Tagen. Kyphoplastiepatienten sind in der Regel unterhalb dieser genannten Frist wieder entlassungsfähig und es ergeben sich Abschläge durch die Verlegung.
Die Implantatkosten eines Kyphotrays sprengen dann allein schon die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme, so dass diese DRGs stark ins Minus rutschen. Das kann mit Mischkalkulation doch beim besten Willen nicht gemeint sein!!
Gibt es Ihrerseits Erfahrungen mit ähnlichen Fällen?
Gibt es bereits Informationen an das INEK oder ähnliches?
Herzlichen Dank für alle Antworten.
Gruß
Mabu