• Guten Morgen wünsche ich allen Mitstreitern!

    Bei der Diskussion finde ich bemerkenswert, dass es für diese häufige Operation immer wieder Diskussionsstoff gibt - wäre da nicht doch einmal ein neuer Code in 5-806 hilfreich, zumal jetzt auch neben der Fixierung mit Stellschraube die Anker-Technik aufkommt.
    Die Analogie der Gelenkrekonstruktion mit Implantaten (Schulter/Knie) besteht doch eindeutig.

    Wie Herr Selter ganz richtig bemerkt, empfindet man die 5-869.x doch als Krücke, die der Operation im Falle einer Revision des Fibulotalargelenks mit exaktem Reponieren der Fibula nicht gerecht wird.
    (das ist doch nun mal der Sinn des Eingriffs - die Schrauben oder die Syndesmosennaht dienen doch nur dazu, das Ergebnis zu fixieren)

    Schön wenn man da in dem letzten Fall das arme Volkmann-Dreieck als Codierhilfe benutzen kann.

    Für die die temporäre Athrodese gilt das gleiche - ohne Sprengung der Gelenkgabel kein Syndesmosenriss also muß ich doch in der Regel immer Reponieren/Revidieren wegen der Möglichkeit von eingeschlagenen Bandanteilen - vielleicht hat ja mal die DGU ein Erbarmen und nimmt sich des Problems an (Weihnachtswunsch?) :i_merryxmas: )

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Herr Finke,

    wie recht Sie doch haben. Ich werde dies an die zuständigen Kollegen der DGU bzw. AG Fuß der DGU weitergeben.

    Gruß und schönes Wochenende

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Guten Morgen,

    ich habe hier ein MDK-Gutachten mit einer mir nicht nachvollziehbaren Kodierung:
    Diagnose: Maisonneuve-Fraktur mit Beteiligung der Syndesmose
    Therapie: Geschlossene Reposition, minimalinvasive Stabilisierung der Fibula mittels kanülierter Stellschrauben.
    Meine Kodierung lautete: 5-869.2 und5-869.x.
    der MDK will statt der 5-8692 die 5-79b.1k (offene Reposition einer Gelenkluxation durch Draht oder Zuggurtung/Cerclage). Ist das so tatsächlich korrekt? Über eine kurze Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank im Voraus.
    Leil

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    prinzipiell: Es dürfte klar sein, dass eine geschlossene Reposition nicht mit einem Kode für offene Reposition anzugeben ist. Mal abgesehen davon, dass eine Schraube nicht als Draht/Cerclage kodiert wird... Dafür brauchts keinen Gutachter, die Fähigkeit zu lesen reicht in der Regel hier aus.

    Im OPS gibt es das Problem, dass hier Repo einer Luxation mit Osteosynthese in Konkurrenz zu 5-869.2 steht. Zu der Kodezuordnung Stellschraube ist ein Vorschlag zur Änderung 2012 eingereicht worden. Vielleicht wird es ja im nächsten Jahr dann klarer.

  • Hallo Herr Selter,

    leider kann der Gutachter ja nicht lesen;-). Trotzdem vielen Dank für die Antwort. Wir werden dementsprechend einen nett formulierten Brief an die Krankenkasse schicken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Leil

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nur zur Sicherheit, fals Sie oben genannten Link nicht richtig gelesen haben, da dort ja die Antwort voM DIMDI auch dargestellt war:

    Zitat


    Original von D. D. Selter:
    In diesem Fall würde man 5-869.x und den Zusatzkode angeben. Diese Auskunft kommt vom DIMDI.