Hallo,
habe hier eine Ablehnung des MDK-Schwerins, indem behauptet wird Alleinlebend sei keine Begründung für den stationären Aufenthalt (Nasenbeinfraktur mit diversen Hämatom nach Raub mit verprügelt werden), da ja ein Telefon erreichbar wäre.
Dies verwundert mich doch;- gibt es noch andere Häuser die damit Probleme haben, wie damit umgehen?
Gruß