Guten Tag an alle Forum(isten),
ich habe ein Problem mit den Meldegründen nach §301. Als ich noch bei einer Krankenkasse gelernt/gearbeitet hatte, war die Angelegenheit für mich klar: Wenn eine Patientin mit beginnenden Wehen zur Entbindung aufgenommen wurde, wurde der Aufnahmegrund 05 (stationäre Entbindung) akzeptiert, auch wenn es nicht zu einer Entbindung gekommen ist und die Patientin \"weiter schwanger\" entlassen wurde. Jetzt möchte eine große Kasse diese Fälle mit dem Meldegrund 01 (Vollstat. Krankenhausbehandlung\" gemeldet haben.
Ist eine Änderung der Meldetatbestände unbemerkt an mir vorrüber gegangen oder irrt sich die Mitarbeiterin der Kasse einfach?
Einen schönen, sonnigen Tag wünscht alle di-stei