Vorläufiges Gutachten vom MDK

  • Hallo Zusammen,

    halte soeben eine \"Neuerung\" in den Händen, zumindest ist es das erste dieser Art, die ich bekommen habe. Der MDK sendet mir eine vorläufige gutachterliche Stellungnahme zur fachlichen Eröterung zu. Sollte ich keine Stellungnahme geben, wird im Anschluss ein richtiges Gutachten für die Krankenkasse erstellt ?! Sowas hatte ich bisher noch nicht. Nun frage ich mich, weshalb kein entgültiges Gutachten? Was soll dieses vorläufige Guachten und kommt es dann überhaupt zu einem \"richtigen\" Gutachten für die Kasse, sollte meine Stellungnahme erfolgreich sein, Stichwort 100€ (pessimistisch, ich weiß....). Hat jemand Erfahrungen damit gemacht?

    Vielen Dank
    Wolfgang Miller

  • Hallo,
    das ist ja fast schon preiswürdig (weiss nur nicht welche Kategorie).
    Soll damit der Aufwand bezgl. der Widersprüche gesenkt werden? Oder ist das eine Form des \"kollegialen Dialogs\"?
    Die 100 € dürften davon ja nicht betroffen werden, den da ist nur von einer Rechungsprüfung durch die KK und den MDk die Rede, nicht davon, ob die mit einem endgültigen, vorläufigen oder sonst einem Gutachten durchgeführt wird. Zumal das entscheidende Kriterium ja die Änderung der Rechungshöhe nach unten ist.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    ich finde man sollte nich überall Böses vermuten. Möglichweise sollte damit auch nur zum Ausdruck gebracht werden, dass ein abschließendes Gutachten auf Grundlage der bisher zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht erstellt werden konnte.

    Vor allem den Bezug zur Aufwandspauschale kann ich auch nicht herstellen. Ich denke da sollte man sich keine Sorgen machen.

    Viele Grüße
    Sebastian Seyer

  • Hallo allerseits,
    ich finde das beneidenswert, Sie haben den MDK schon gut erzogen. Da gibt sich wirklich mal jemand Mühe und führt nicht \"blind\" und \"taub\" mit pauschalen Textbausteinen, den Auftrag der Krankenkasse aus. Im öffentlichen Recht nennt man das \"Anhörung\". Sie bekommen jetzt also MDK-Gehör. Das ist ein wichtiges Rechtsgut! Schauen Sie doch mal, ob Sie dann mit dem \"richtigen\" Gutachten auch eine Rechtsbehelfsbelehrung bekommen :laugh: .

    MfG U.Seiffert-Schuldt

  • Schönen guten Tag allerseits,

    auch wenn ich nicht immer böses unterstellen möchte, so muss ich doch die Begeisterung dämpfen.

    Ich bekomme regelmäßg von einem bestimmten MDK Gutachten mit diesem Satz, allerdings bekommt die Krankenkasse sie gleichzeitig. Einige Tage später flattert dann das Rückforderungsschreiben der Krankenkassen auf den Tisch. Es handelt sich daher um nicht mehr als eine Floskel, um pro forma der Erörterungsvorschrift in einigen Landesvrträgen gerecht zu werden. Weder reagiert dieser MDK (jedenfalls bisher) wenn man aufgrund dieser Aufforderung Stellung nimmt, noch hat dies irgendeine Relevanz bezüglich der 100 € (Das Gutachten, bei dem dieser Satz steht, ist ja in der Regel auch negativ).

    Dennoch wünsche ich noch einen schönen Tag,

  • Guten Abend,
    ich sehe es auch so, dass eine Anhörung oder die Anforderung weiterer Argumente durch den MDK auch auf eine andere Art und Weise als durch ein \"vorläufiges Gutachten\" geschehen kann.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    [mark=skyblue][mark=grey]halte soeben eine \"Neuerung\" in den Händen, zumindest ist es das erste dieser Art, die ich bekommen habe. Der MDK sendet mir eine vorläufige gutachterliche Stellungnahme zur fachlichen Eröterung zu. Sollte ich keine Stellungnahme geben, wird im Anschluss ein richtiges Gutachten für die Krankenkasse erstellt ?! [/mark] [/mark]

    Ich sehe dieses Verfahren mehr als Vereinfachung zwischen KH und MDK/KK. Letztlich informiert der MDKüber einen strittigen Sachverhalt und gibt so dem KH die Möglichkeit, spezifiziert zu reagieren. Vielmehr wird meiner Ansicht nach dann ein eventuelles Widerspruchsverfahren vermieden, da das KH schon im vorab weiß, um welchen Umstand es genau geht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von rhodolith:
    Ich sehe dieses Verfahren mehr als Vereinfachung zwischen KH und MDK/KK. Letztlich informiert der MDKüber einen strittigen Sachverhalt und gibt so dem KH die Möglichkeit, spezifiziert zu reagieren. Vielmehr wird meiner Ansicht nach dann ein eventuelles Widerspruchsverfahren vermieden, da das KH schon im vorab weiß, um welchen Umstand es genau geht.

    Das sehe ich nicht so. Erstens ist, wenn das Gutachten bereits verfasst ist, die Meinung ja bereits gebildet.Zweitens wird nach meiner Erfahrung das Gutachten gleichzeitig an die Krankenkasse geschickt, die dann so reagiert, als ob das Gutachten bereits endgültig wäre. Es geht hier also keineswegs um eine ergebnisoffenne Diskussion des Falles, sondern der Gutachter hat seine Meinung bereits gebildet und auch schriftlich der Krankenkasse mitgeteilt, er wird nur noch sehr schwer davon abrücken. Nach meinen Erfahrungen ist dies eine leere Floskel.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,
    In den Worten von Hern Miller hieß es \"vorläufige gutachterliche Stellungnahme zur fachlichen Erörterung\". Ich schließe daraus nicht, dass diese gleich an die KK gesandt wird, sondern noch intern beim MDK verbleibt und nur bei nicht erfolgter Reaktion des KH das endgültige Gutachten als Arbeitspapier für die Kasse erstellt wird.

    Hallo Herr Miller,

    vielleicht können Sie uns noch weitere Informationen zukommen lassen, hat z.B. die Kasse aufgrund der vorläufigen MDK-Stellungnahme reagiert?

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Schönen guten Tag Rhodolith,

    wie gesagt, ich habe genau bei diesem Satz regelhaft andere Erfahrungen gemacht. Aber man soll ja die Hoffnung nie aufgeben ...

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,