Hallo Forum,
bei uns taucht gerade folgende Frage auf:
Wir (KK-Verband) haben ein Angebot eines Rettungsdienstes, die im NAW bereits begonnene Lysetherapie bei Herzinfarkten zukünftig nicht mehr über den Rettungsdienst, sondern über das KH abzurechnen. Hierzu muss das KH die Lyse natürlich kodieren, je nach Fallkonstellation kann sich das auf die DRG auswirken.
Unsere Frage ist dabei folgende: kann ein KH eine im NAW bereits begonnene Lysetherapie überhaupt kodieren? ansonsten könnten einzelne Kassen erfolgreich gegen die Verschlüsselung vorgehen, und die Kosten würden für das KH wären nicht mehr gedeckt.
mfg
Bern