1.Beurlaubung 2.Rückwirkende Kodierung

  • Tag die Herren,

    bei der Interpretation, ob eine Diagnose schon bestanden hat oder nicht, wird es auch immer um die Umstände im Einzelfall gehen. Mit viel wenn und aber lässt sich sicherlich jeder dieser Wege beschreiten.
    Im Beispiel 10 zur DKR D002f wird allerdings gerade nicht der Myokardinfarkt (im nachhinein diagnostizierte Krankheit) für das KH A, 1. Aufenthalt kodiert.

    Frdl. Grüße
    J.Renkawitz

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von J. Renkawitz:
    Im Beispiel 10 zur DKR D002f wird allerdings gerade nicht der Myokardinfarkt (im nachhinein diagnostizierte Krankheit) für das KH A, 1. Aufenthalt kodiert.

    Hallo Herr Renkawitz,

    was ja gerade nicht Ihre Argumentationsweise oben unterstützt.
    Wobei Fallzusammenlegungen ja ein eigenes Spiel sind.

  • Hallo Kodierer/innen,
    beide Fälle wurden zu unseren Gunsten entschieden, d.h.zu Fall 1 keine Beurlaubung, zu Fall 2 keine retrospektive Änderung der HD.

    Gruß Tracy