Fallzusammenführung

  • Hallo Forum,

    ich habe nun schon einige Beiträge zur FZF ergründet, komme aber immer noch nicht ganz klar bzw. möchte mich doch rückversichern.
    Fallkonstellation:
    19.03.-21.03.08: F62C
    23.03.-27.03.08: F62C --> FZF nach § 2 (1)
    28.03.-29.03.08: E65C --> keine FZF
    31.03.-13.04.08: F62C --> FZF nach § 2 (1) ???
    Unser System schlägt die FZF des letzten mit den beiden ersten Aufenthalten automatisch vor. Ist das korrekt?

    Ich muss dazu sagen, dass der Patient incompliant war und meist das KH gegen ärztlichen Rat verlassen hat. Daher auch am Ende eine Verlegung in eine Psychiatrie.

    Wie sind denn so die Meinungen hier im Forum dazu? Ist die Zusammenfassung 1+2+4 korrekt, auch wenn der dritte Aufenthalt in der Abfolge außen vor ist?
    Vielen Dank vorab für die Anregungen.

    Gruß
    GeRo

  • Hallo GeRo!

    maßgeblich für die Bestimmung des Zeitraums in dem diese Fälle zusammenzufassen sind, ist die obere Grenzverweildauer des ersten Falls (DRG F 62 C = 19 Tage) der eine Zusammenfassungskette auslöst. Eine Zusammenfassung bei Wiederaunahmen mit gleicher Basis-DRG erfolgt somit nur für die innerhalb der OGVD-Grenze des ersten Falles beginnenden Aufenhalte. Eine unmittelbare Fallabfolge ist hier nicht erforderlich!!

    Der \"Fristenstrahl\" für Ihre Aufenhalte verläuft vom 19.03.08 - 06.04.08. Somit sind die Aufenthalte 1, 2 und 4 gemäß FPF zu einem Fall zusammenzufassen. Ihr System hat also Recht. Eine \"Unterbrechnung\" durch den 3. Aufenthalt ist unrelevant.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Habe eine Frage zur Wiederaufnahme §2,3 für das Jahr 2008.Es wird hier von Komplikationen gesprochen, die in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallen. Hat hier jemand nähere Infos????