Hallo Forum,
ich habe nun schon einige Beiträge zur FZF ergründet, komme aber immer noch nicht ganz klar bzw. möchte mich doch rückversichern.
Fallkonstellation:
19.03.-21.03.08: F62C
23.03.-27.03.08: F62C --> FZF nach § 2 (1)
28.03.-29.03.08: E65C --> keine FZF
31.03.-13.04.08: F62C --> FZF nach § 2 (1) ???
Unser System schlägt die FZF des letzten mit den beiden ersten Aufenthalten automatisch vor. Ist das korrekt?
Ich muss dazu sagen, dass der Patient incompliant war und meist das KH gegen ärztlichen Rat verlassen hat. Daher auch am Ende eine Verlegung in eine Psychiatrie.
Wie sind denn so die Meinungen hier im Forum dazu? Ist die Zusammenfassung 1+2+4 korrekt, auch wenn der dritte Aufenthalt in der Abfolge außen vor ist?
Vielen Dank vorab für die Anregungen.
Gruß
GeRo