Hallo liebes Forum + Moderatoren,
wenn ein Patient regulär aus der stationären Behandlung des Krankenhauses A entlassen wird, sich innerhalb von 24 Stunden in ein KH B begibt, dort jedoch nur prästationär behandelt wird .. sind in diesem Fall seitens des Krankenhauses A Verlegungsabschläge in Rechnung zu stellen, oder?
Vielen Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen