Hallo Forum,
eine Grundsatzfrage bitte:
Ein Patient mit Ösophagusstenose (kann nicht einmal mehr seinen eigenen Speichel schlucken) bei Ösophaguskarzinom wird zur Bougierung (keine Stenteinklage) aufgenommen.
Ist die Stenose als ein Symptom zu werten, welches ausschließlich behandelt wird, oder setze ich C15.- als HD?
Gruß,
B. Schrader