Abrechnung nachstationärer Behandlung

  • Hallo Forum,

    mein Problem ist: Der Patient wird oberhalb der OGVD (nach §8 Abs. 2 Nr. 4 KHEntgG) entlassen und kommt 3 Tage später zur Ernährungsberatung; besteht die Mögichkeit eine nachstatinäre Behandlung abzurechnen (Pauschale für die Innere Medizin)?
    Mfg
    D.Spörk

  • Hallo D. Spörk,
    nachstationär ist auf längstens 14 Tage nach Entlassung begrenzt, dabei gibt es nach Überschreiten der oberen Grenzverweildauer eine Pauschale.
    Für ihr Beispiel wäre also noch der Entlassungstag interessant.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau/Herr Spörk,

    ich sehe keinen Grund warum nicht. Sie führen schon richtig §8 Abs. 2 KHEntG an. Da steht klar:
    Zusätzlich zu einer Fallpauschale dürfen berechnet werden:
    ...
    4. eine nachstationäre Behandlung nach §115a SGB V, soweit die Summe aus den stationären Belegungstagen und den vor- und nachstationären Behandlungstagen die Grenzverweildauer der Fallpauschale übersteigt...

    Also fleissig zusammenrechnen. Berechnet werden dann für die nachstationären Tage allerdings nicht die OGVD- Zuschläge, sondern die für Ihr Haus verhandelten nachstationären Pauschalen.

    Viele Grüße aus Stolberg

    J. Frings
    Medizincontrolling
    Bethlehem-Krankenhaus Stolberg