:ops: ?
Wie denn nun ?
DKR 1001a: "... Eine Beatmung in der Intensivbehandlung, z.B. nach einer Kopfverletzung oder Verbrennung wird kodiert, auch wenn sie weniger als 24 Stunden dauert."
Also bekommt jeder frisch operierte Patient, der auf Intensiv nachbeatmet wird :sleep: zumindest die 8-718.0 Dauer der maschinellen Beatmung bis 24 Stunden.
Gegenargumente lassen sich allesamt mittels DKR entkräften. Z.B. Gegenargument "Ein Kode für maschinelle Beatmung von bis zu 24 Stunden ist nur dann anzugeben, wenn die Beatmung nicht während einer Operation durchgeführt wird."
-> Wird sie ja auch nicht, sie wird auf der Intensivstation durchgeführt.
Gegenargument "Wenn die Beatmung jedoch während der Operation beginnt und länger als 24 Stunden fortläuft, dann wird sie kodiert."
->In der Regel beginnt die Beatmung vor der Operation (wie lautet die Definition von "Operation"?)
->Hier steht nicht "nur dann wird sie kodiert", d.h. Kodierung unter 24 Stunden wird hiermit nicht explizit untersagt.
Außerdem: der vom Notarzt beatmet ins Haus gebrachte, dort dann operierte und innerhalb von 24 Stunden extubierte Patient erhält ja schließlich auch per DKR die 8-718.0:
"Wenn ein beatmeter Patient verlegt wird, finden die folgenden Grundregeln Anwendung:
...
Das aufnehmende Krankenhaus kodiert die Dauer der Beatmung..."
Wie muß man die DKR nun interpretieren ? Welche offizielle Stelle würde hier verbindliche Auskunft erteilen (vor dem 1.1.2002) ?
mfG
Christoph Hirschberg
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