Schönen guten Tag allerseits,
Aus dem Bundesgesundheitsministerium liegt nun ein Referentenentwurf für den Gesundheitspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung am dem Jahr 2009 vor. Dieser Gesetzentwurf ist eine frühe Stufe des Gesetzgebungsverfahrens und unterliegt im Rahmen der Beratungen in Bundestag und Bundesrat sicherlich noch etlichen Änderungen. Dennoch zeigen seine Inhalte als Grundlage des weiteren Verfahrens bereits die Richtung an.
Dokumente:
Referentenentwurf
Begründung
Wesentliche Inhalte:
DRG-System:
Auslaufen der Konvergenzphase und Abschaffung der krankenhausindividuellen Basisfallwerte. Maßgeblich für die Abrechnung ist nur noch der Landesbasisfallwert
Die Budgetverhandlungen beinhalten im DRG-Bereich nur noch eine Leistungsmengenvereinbarung. D. h. es werden nur noch die zu erwartenden Leistungen vereinbart, das Budget ergibt sich dann aus den Bewertungsrelationen x Landesbasisfallwert.
Mehr- oder Mindererlöse und andere Ausgleiche werden nicht mehr über den Basisfallwert, sondern über einen zusätzlichen Zu-/Abschlag ausgeglichen.
Die Regelungen zu Kodiereffekten werden gestrichen und sind auf Krankenhausebene kein Thema mehr.
Schrittweise Angleichung der heute unterschiedlich hohen Landesbasisfallwerte an einen einheitlichen Basisfallwertkorridor im Zeitraum von 2010 bis 2014
Entgegen ursprünglicher Ankündigungen gibt es abgesehen von den bereits bestehenden Ausnahmen (besondere Einrichtungen, integrierte Verträge und bisher noch nicht kalkulierte Leistungen) keine formulierte Regelungen zur Einführung von Einzelvertragsmodellen, wie sie vor allem einige Krankenkassen gefordert haben.
Psychiatrie:
Es soll ein pauschaliertes Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik eingeführt werden. Der Entwurf enthält dazu vorbereitende Regelungen.
Krankenhausfinanzierung:
Reform der Krankenhausinvestitionsfinanzierung der Länder insbesondere durch verbindliche Einführung leistungsbezogener Investitionspauschalen.
Dazu soll dass InEK zusätzliche \"Investitionsbewertungsrelationen\" entwickeln.
Für das Jahr 2009 wird eine anteilige Finanzierung der Tariflohnerhöhungen 2008 und 2009 ermöglicht;
Wegfall des Abschlags in Höhe von 0,5 Prozent vom Rechnungsbetrag bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten (GKV-Rechnungsabschlag);
Einführung eines Sonderprogramms zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern; in drei Jahren schrittweiser Aufbau einer anteiligen Finanzierung für bis zu 21.000 zusätzliche Stellen im Pflegedienst sowie Möglichkeit zur Erprobung neuer Arbeitsorganisationen;
Überprüfung der Finanzierung von Zusatzkosten, die in Folge der ärztlichen Weiterbildung entstehen;
Sicherstellung der Finanzierung der Praxisanleitung für Auszubildende in der Krankenpflege und der Ausbildungsvergütungen für Hebammen und Entbindungspfleger
Weitere Einzelheiten können dem Gesetzentwurf bzw. seiner Begründung entnommen werden.
Viel Spaß beim Durcharbeiten, ich wünsche noch einen schönen Tag,