Guten Morgen,
ich hoffe ich bin hier richtig - ich habe vorher das Forum kleinlichst durchsucht
Ich habe ein Problem mit dem MDK bei der zusätzlichen Kodierung von einer synthetischen Knochensubstanz Actifuse, welche ich mit dem OPS 5-785.3- abgebildet habe. Es handelt sich um einen Fall aus 2010.
Es handelt sich um einen erneuten Ausriss der Tuberculum majus humeri (Bereits 5 Wochen zuvor mit winkelstabiler Platte bei Schulterluxation mit Fraktur Humerus proximal versorgt)
OP: offene Refixierung mittels Ultrabraid-Fäden und Spongiosaauffüllung mittels Actifuse ABX 2,5ml
Kodierung: 5-794.11 und 5-785.31
Laut OP-Bericht:
"[...] Cranial werden 2,5 mm Actifuse ABX in den Defekt eingebracht und anschließned des Tub. minus sowie die Restmanschette über Fäden an der Platte fixiert. [...]"
Der MDK meint im ersten GA, dass sich unter dem Kode 5-793.-- kein Hinweis findet, dass die Unterfüllung mit Knochenersatz gesondert kodiert werden muss.
In meinem Widerspruch habe ich auf die Kodierhinweise für Endoprothesen und Biomaterialien von BIOMET verwiesen und verdeutlicht, dass es sich um ein zusätzliches, eher unübliches Verfahren handelt und dieses laut DKR einen deutlichen Mehraufwand verursacht hat.
Zweites GA des MDK zu 5-785.31:
"[...] Nach erneuter Begutachtung und unter Berücksichtigung des Widerspruchschreibens ist der Prozedurenkode 5-785.31 dem BSG-Urteil B 3 KR 15/07 R vom 18.09.2008 folgend nicht korrekt angegeben worden und entfällt.[...]"
Bin ich hier aud dem "Holzweg"???? Ich wüßte nicht, wie ich noch argumentieren könnte.
Ich wäre über jede Hilfe sehr dankbar!
Ich wünsche eine sonnige Woche