PCCL-Steigerung durch Vakuumversiegelung

  • Liebe Forumsmitglieder,

    wie bekomme ich heraus oder wer kann mir sagen, ob die Kodierung einer Vakuumversiegelung zu einer Steigerung des PCCL und damit des Erlöses führt. :sterne:

    Ich meine damit nicht die speziellen DRG G53Z und I98Z, sondern die Prozedur in anderen Fällen.

    Welche ICPM sind ggf. erlössteigernd?

    Vielen Dank im voraus

    medman2

    • Offizieller Beitrag

    Halo,

    der PCCL wird über die Nebendiagnosen bestimmt, nicht über Prozeduren. Somit muss Ihre Frage mit \"Steigert keinesfalls den PCCL\" beantwortet werden.
    Sie müssen hier also Nebendiagnosen berücksichtigen. Diese können den PCCL beeinflussen, müssen aber nicht. Und, ggf. werden DRGs getroffen, die gar nicht sensibel auf einen PCCL (egal wie hoch) reagieren.
    Was die Triggerfunktion der Therapie betrifft, können Sie in den Anhängen des Definitionshandbuchs einsehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen Medman2,

    einfacher ist es natürlich (für den, der das Studium von Handbüchern partout vermeiden will - mein Exemplar liegt unter dem Kopfkissen!),
    in die kleine Kodierfiebel von KCI (Kodierhilfe chronische Wunden) zu sehen.

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Zitat


    Original von Finke:
    Guten Morgen Medman2,

    ... mein Exemplar liegt unter dem Kopfkissen!),

    ALLE ??? :a_zzblirre:

    Schon mal einen Orthopäden gefragt, ob es schädlich ist im stehen zu schlafen ??? :g_schlaf: :d_gutefrage: :d_zwinker: :totlach:

    Mr. Freundlich

  • Hallo an Alle,

    vielen Dank!

    Letztlich geht es mir um die Argumentation von KCI, durch Anwendung der Vakuumversiegelung und entsprechende Berücksichtigung des Behandlungsverfahrens in bestimmten DRG (s.o.) würden entsprechend mehr Erlöse erzielt. Dass damit die Kosten erstattet werden, erscheint mir unwahrscheinlich.

    Kann man, um dies zu prüfen, wie folgt vorgehen?

    Man nimmt den gesamten § 21-Datensatz, extrahiert aus diesem die Prozeduren mit Vakuumversiegelung, ersetzt ggf. operative Eingriffe mit Vakuumversiegelung gegen gleiche ohne Vakuumversiegelung, groupt das Ganze neu und errechnet den neuen Erlös bei unveränderter Baserate.

    Die Differenz aus alten und neuen Erlösen sollte die Vergütung für die Vakuumversiegelung darstellen.

    Kann man so vorgehen?

    Gibt es ggf. im Internet die Möglichkeit, ein Tool herunterzuladen, welches auf Basis des § 21-Datensatzes und nicht auf Basis der abgerechneten DRG\'s den Erlös errechnet? :laugh:

    Viele Grüße

    medman2