Guten Tag allen Forum(isten/istinnen),
mir ist bekannt, dass es im Verhätnis Krankenhaus-Krankenkasse nicht das grundsätzliche Recht des Widerspruches nach Justizia gibt. Trotzdem habe ich zur Teit einen strittigen Fall, in dem mich die Meinungen/Erfahrungen des Forums weiterhelfen können.
Wir haben gegen ein Gutachten des MDK einen (ehrlich gestanden nicht
besonders umfassenden) Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch
wurde seitens der Krankenkasse (bzw. MDK) nicht akzepiert und durch
ein Widerspruchsgutachten \"abgeschmettert\". Daraufhin wurde durch
den Chefarzt ein umfangreicher, individueller Widerspruch formuliert und
zur Kasse geschickt. Nach mehrfachem Schriftwechsel teilte mir jetzt die
Sachbearbeiterin der Kasse mit, dass das Widerspruchsverfahren mit
dem Widerspruchsgutachten abgeschlossen sei und keine neuen
Unterlagen berücksichtigt werden \"....wieviel Widersprüche wollen Sie
denn noch schreiben, so lange bis Sie Ihre Tage zugestanden bekommen?\" . Wir sind jetzt an dem Punkt angelangt wo die Klärung eine Etage höher gehängt wird (Rechtsanwaltskanzlei). Welche Erfahrungen oder Erkenntnisse haben Sie, werte Mitstreiter?
MfG di-stei