Mitgabe von Medikamenten

  • Guten Tag werte Forumsmitglieder und Gäste,

    in unserer Klinik kommt es immer wieder vor, dass angebrochene Medikamente ( Blister oder ganze Tbl.-Schachteln) dem Patienten bei Entlassung mitgegeben werden.
    Mit unter kommt es leider sogar vor, dass einige Medi´s sich im 3 stelligen Bereich pro Tablette bewegen.

    Hat jemand die selbe Problematik und evtl. Lösungsvorschläge ?
    (z.B. Dienstanweisungen o.ä.)

    vielen Dank für Ihre Antworten

  • Hallo Roman,
    Arzneimittel und deren Abgabe unterliegen dem Arzneimittelgesetz, dort sind so Dinge geregelt wie: Abgabe nur in der unbeschädigten, ungeöffneten Orginalverpackung, durch einen Apotheker etc.
    Ich kann ihnen spontan zwar keine §§ nennen, aber es ist eigentlich verboten.
    Es ist auch nicht statthaft Medikamente des Patienten im KH zu verwenden, da das KH die Arzneimittelversorgung sicherstellen muss.
    Ich weiss, dass die Realität anders aussieht. Bei uns ist das in einer Dienstanweisung geregelt und z.B. auf die bereits gestellten Tbl. für den Tag begrenzt (da diese ja sonst entsorgt werden würden)
    Ansonsten beugt eine rechtzeitige Information der Angehörigen/Patienten/Hausarzt (=Entlassungsmanagement) Irritationen und Verärgerungen der Patienten vor.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Guten Tag,

    Ich bin nicht sicher, abber soweit ich weiß, kann ein KH-Apotheker durchaus Medikamente als Tagesdosen patientenbezogen auseinzeln. Dies setzt allerdings konkrete Vorgehensweisen voraus und auch Regelungen, wie etwa mit dem \"Waschzettel\" umgegangen werden muss.
    Wäre das nicht so, könnten auch die unique-dose Maschinen nicht eingesetzt werden.
    Im Falle teurer Medikamente mag das eine Alternative darstellen.

    ch bitte um fachkompetenten Widerspruch, falls ich was flasches gesagt haben sollte.

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag -

    bei nachstationärer Behandlung z.B. steht in M/V sogar im Gesetz (Vertrag nach § 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V \"Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus\"): \"die ... Versorgung mit Arzneimitteln ... ist vom Krankenhaus sicherzustellen und mit der vereinbarten Vergütung abgegolten\". Wir hatten sogar schon mal Streit ob bei nachstationärer Behandlung nicht auch Medikamente mitgegeben werden müssen.

    Zum Blister ein interessantes Beispiel:

    http://www.cdh-consilio.de/aktuelles/Rech…ng_RA-Grafe.pdf

    Manchmal sollten wir m.E. auch froh sein wenn nicht alles genau geregelt ist.

    Gruß TT

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo, Roman,

    schauen Sie doch mal in Ihren Landesvertrag nach §112.
    In Sachsen ist es dort wie folgt geregelt:

    Heil-, Hilfs- und Arzneimittel gehören zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, soweit sie während der Krankenhausbehandlung benötigt werden. Dem versicherten Patienten sind bei der Entlassung die Medikamente und Hilfsmittel mitzugeben, die notwendig sind, um die nahtlose Versorgung sicherzustellen, bis der versicherte Patient aufgrund von Verordnungen im niedergelassenen Bereich versorgt werden kann. Dabei soll die mitgegebene Menge so bemessen sein, dass die Versorgung des versicherten Patienten für höchstens drei Tage gesichert ist. Diese Medikamente und Hilfsmittel gehören zu den allgemeinen Krankenhausleistungen und sind mit dem Krankenhausentgelt abgegolten.

    Gruß
    AnMa

  • vielen dank für die schnellen Antworten.

    soweit ich weiß ist der Landesvertrag in Bayern gekündigt und somit nicht mehr zu gebrauchen.

    Ich denke mit Ihren Antworten lässt sich eine Dienstanweisung konstruieren, die unser Entlassmanagement besser regelt.

    wünsch schonmal vorab ein schönes WE :biggrin: