Schlaganfall für Internisten?

  • Lieber ochpowi.
    Diese Empfehlung sehe ich als Bestätigung des Standpunktes, dass die im OPS-Katalog formulierten Kriterien (wo ja auch der Facharztstandard eine große Rolle spielt) eben so gemeint sind, dass ein neurologischer Befund natürlich auch von einem Neurologen zu erheben ist.
    Ich bin mir zudem sicher, dass die o.g. Empfehlung vor Gericht großes Gewicht hätte.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Hallo,
    ich kenne die Stellungnahme nicht, aber wenn Herr Weyland schreibt

    Zitat


    Original von Weyland:
    Lieber ochpowi,
    in der \"Stellungnahme des Vorstandes der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft und der DRG-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Neurologie zum OPS 8-981 vom 3. November 2009\" \"...empfehlen die DSG und DGN, dass der neurologische Befund von Ärzten erhoben und dokumentiert wird.\" (Nervenarzt 2009 · 80: 1528–1530 DOI 10.1007/s00115-009-2903-1)

    dann heisst das für mich noch nicht dass mit Ärzten nur Neurologen gemeint sind.

    Und die Facharztanerkennung ist meines Wissens in keinem OPS zwingend Voraussetzung für die Erbringung und Abrechnung. Das wurde erst mit dem PKMS für die Pflege mit eingeführt.

    Facharztstandard sollte bitte nicht mit formaler Facharztanerkennung verwechselt werden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Lieber Herr Horndasch,
    bitte verzeihen Sie mir die Ungenauigkeit, Sie haben Recht. Mit \"Neurologe\" meinte ich natürlich Facharzt oder Arzt in Weiterbildung zum Neurologen. Aber die Frage war ja auch eigentlich, ob der Befund von einem Arzt erhoben werden muss.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Guten Morgen wertes Forum,

    bezüglich der Dokumentation sind wir mittlerweile ganz gut. Nun allerdings folgendes Problem.
    Die neurologische Befunderhebung nach NIHSS wurde vollständig erbracht. Nun bemängelt der MDK dass nicht erkennbar ist, dass dies durch einen Arzt erhoben wurde. Wie können wir hierzu argumentieren?
    Herzlichen Dank
    Bewe

  • Zitat


    Original von bewe:
    Guten Morgen wertes Forum,

    bezüglich der Dokumentation sind wir mittlerweile ganz gut. Nun allerdings folgendes Problem.
    Die neurologische Befunderhebung nach NIHSS wurde vollständig erbracht. Nun bemängelt der MDK dass nicht erkennbar ist, dass dies durch einen Arzt erhoben wurde. Wie können wir hierzu argumentieren?
    Herzlichen Dank
    Bewe

    Dieses Problem sollte doch relativ mit einer im Haus vorhandenen Kürzelliste behoben werden können?

    Frage ist nur: darf der MDK diese Kürzelliste sehen, und darf er dann zurückfragen, welcher Ausbildungsstatus sich hinter dem jeweiligen Namen verbirgt?

    Schönes Wochenende!

    Jannis

  • wichtig scheint mir folgendes:

    - es muss schon mal eine Stroke unit im Hause sein
    - und da steht was von Intensivstation
    - neurologischer sachverstand muss kontinuierlich eingebunden sein
    - und die hohen Standards analog stroke unit

    Damit hohe Vorhaltung und hohe Voraussetzungen,
    also nicht für Jedermann nur mittels Schildchen umzusetzen.
    Geht eigentlich nur parallel/ergänzend zur Stroke

    pmh1958