[arial]Hallo Forum,
ich habe bei folgender Konstellation meine Probleme:
1. Fall: Aufenthalt 27.09. - 02.10.07, DRG F49E (OGVD 13d)
2. Fall: Aufenthalt 23.10. – 29.10.07, DRG F75D (OGVD 17d)
3. Fall: Aufenthalt 08.11. – 22.11.07, DRG F07Z (OGVD 26d)
Die Fälle 2 und 3 haben wir zu DRG F07Z zusammengeführt.
Nun fordert die Krankenkasse im Nachgang die Fallzusammenführung des Falles 1 mit dem neuen Multifall entsprechend §2 FPV.
Ich glaube, mich (dunkel) zu erinnern, dass maßgeblich für eine Fallzusammenlegung nur die ursprüngliche DRG sei. Leider kann ich eine passende Vorschrift nicht finden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und
schöne Grüße aus dem äußersten Westen der Republik[/arial]
[c=blue]hug[/code]