Sehr geehrtes Forum,
ich würde gerne wissen, ob ich die Gesetzestexte richtig verstehe und Zusatzentgelte nach Anlage 2 und 5 auch für besondere Einrichtungen nach §17b Abs 1 Satz15 KHG abgerechnet werden dürfen?
Vielen Dank für die Unterstützung!
Atax