K76.7 Hepatorenales Syndrom

  • hallo Michu!


    An Ihrer D K76.7 und HD gibt es für mich nichts zu bekritteln.
    Wär interessant, wo hier die mdk-Kollegen ein Haar in der Suppe sehen.


    Terlipressin ist keine spezifische Therapie des HRS, aber etwas besser als die anderen ( Vasopressin et al ) und daher erste Wahl beim HRS.
    der Einsatz spricht also für Sie.


    Die Entlassart hatten Sie schon zu Beginn angeführt.
    Ich spielte eigentlich nur darauf an, das es diese in D008 gar nicht gibt.
    als ET würde ich es wie bei " nach Hause " handhaben.


    mfg ET.gkv

  • Guten Tag zusammen,

    nun flattert ein Gutachten ins Haus, wo es bei hepatorenalem Syndrom andersrum gekürzt wird. Der Code K76.7 ist OK, aber der Code für akutes Nierenversagen ist nicht OK, „weil bereits mit K76.7 abgebildet – siehe Exklusiva zu N17-N19“. Fall aus 2022.

    Schon wieder eine Interpretation von Exklusiva …

    Ja, wir werden die leistungsrechtliche Entscheidung bestreiten.

    Und nein, das wird uns im Sinne der „Erfolgsquote“ nicht nutzen.

  • wie begründen sie den beide Diagnosen gleichzeitig. Das Nierenversagen beim hepatorenalen Syndrom behandeln sie doch nicht extra und ist ja definitiv nicht von der anderen Diagnose medizinisch abzugrenzen. (Es sei denn sie können plausibel darstellen ein zeiltich unabhängiges Vorliegen: erst war es ein HRS und später im Verlauf nochmal neu "nur" ein anderes NV (oder anders herum).

    Ich hoffe das INEK hat bei der Berechung der Erlöse das Entweder-Oder auch einfließen lassen...

    MfG

    rokka

  • Guten Morgen!

    In die ICD-10-GM 2023 ist bei K76.7 ausdrücklich der Hinweis "Benutze zusätzliche Schlüsselnummern, um die zugrunde liegenden Zustände anzugeben" aufgenommen worden, damit die Ausprägung des HRS differenzierter abgebildet werden können. Diese Regelung verstößt auch nicht gegen den Wortlaut der DKR D004u.

    Der Behandlungsaufwand kann sich ja bekanntlich auch auf mehrere Diagnosen gleichzeitig beziehen.

    Mit den besten Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Ach nööö,

    wenn man das schon ergänzt dann doch bitte richtig! zugrundeliegender Zustand wäre im Prinzip nur die Zirrhose. Besser wäre gewesen "...und das Stadium des ANV", dann wäre es auch MD sicher gewesen- wir kennen die doch!

    MfG

    rokka

  • Vielen Dank für die Bestätigung, Herr Bartkowski!

    rokka: im Fall aus 2022 reichte letztendlich der Hinweis auf die bisherigen Kodierregeln: Grundsatz der spezifischer Abbildung und DKR "Nebendiagnose" (ein Aufwand für mehrere Erkrankungen/Symptome).

    Viele Grüße