Cholangitis bei teilokkludierten Stent

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier folgenden Fall:

    Eine Patientin stellt sich elektiv zum Stentwechsel vor. Dieser wurde auch gewechselt allerdings fanden sich in der Mikrobiologie Keime welche wir nach Antibiogramm behandelt haben. Wir haben aktuell eine Anfrage einer privaten Krankenkasse bzgl. eines Falles aus 2007 8o
    warum wir nicht die T85.5 Stentokklusion als HD kodiert haben, da sie der Meinung ist dass ohne diese Okklusion keine Cholangitis vorgelegen hätte.
    Meiner Meinung nach sehe ich das ganze so:
    Beide Diagnosen bestanden bereits bei Aufnahme, auch wenn die Patientin zum elektiven Stentwechsel kam. Hierbei berufe ich mich auf die DKR D002F welche besagt dass die Diagnose mit dem größten Ressourcenverbrauch am ehesten der HD-Definition entspricht.
    Ich sehe dies so:
    Stentokklusion -> Aufwand Stentwechsel (Aufwand: Ende!!!), theoretisch hätte Pat. ohne weitere Beschwerden zügig können entlassen werden.
    Cholangitis -> Aufwand Stentwechsel, Antibiose nach Antibiogramm, Ursache für längere stationäre Behandlung.

    Lange Rede kurzer Sinn:
    HD K83.0 Cholangitis
    ND T85.5 Stentokklusion

    Wie sind denn hierzu die Meinungen im Forum????

    Beste Grüße
    Miriam

  • GUten Morgen,

    ich würde die T855 als HD sehen, da sie nicht nur den stationären Aufenthalt veranlasst hat, sondern auch Ursache der K830 ist.

    Ich würde das ebenfalls mit der DKR D002F begründen, aber mit dem Abschnitt:

    Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum
    Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes
    diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren.

    Grüße
    Sushi

  • Hallo Sushi,

    bei der Cholangitis handelt es sich keinenfalls um ein Symptom sondern um eine eigenständige Erkrankung. Wir haben hier zwei Diagnosen die den stationären Aufenhalt veranlasst haben und ich sehe es so dass eindeutig die Cholangitis den größeren Ressourcenverbrauch hatte.

    Ich wäre ganz Ihrer Meinung wenn wir beispielweise anstelle der Cholangitis, Schmerzen durch Stentokklusion hätten, dann wäre es so richtig wie Sie oben argumentieren.

    Warten wir es ab, ob sich noch andere an dieser Diskussion beteiligen denn durch die Kassenanfrage bin ich selbst etwas irritiert.

    Gruß
    Miriam

  • Hallo ONK,

    in diesem Fall genau wie Sie es beschrieben haben:
    nur elektiver Stentwechsel: 1 Belegungstag, bleibt der Pat. länger gibt es eine MDK-Prüfung.
    Hier war der Aufenthalt aber bestimmt durch die Behandlung der Cholangitis. Für mich ist die damit auch die HD.

    Viel Erfolg

    LT

  • Hallo miteinander,

    es liegt scheinbar die Okklusion vor und zufällig wurden Keime gefunden, also lag bei Aufnahme auch die Cholangitis vor.

    2 HD dürfen angewendet werden, wenn beide die Definition der HD erfüllen, diese verlangt die Verursachung des stat. Aufenthaltes- der wurde durch den geplanten Stentwechsel -elektiv, also Teilokklusion- verursacht, denn den Keimbefund kannte ja niemand, eine typische Klinik der Cholangitis hat wohl auch nicht vorgelegen;
    In diesem Zusammenhang kann ich die Anfrage der PKV schon verstehen.


    schönes WE

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Neiser,

    klar kann ich irgendwie auch die Anfrage verstehen. Allerdings hat die Cholangitis den stationären Aufenthalt verlängert. Normalerweise gehen unsere Patienten nach erfolgtem Stentwechsel wenn sie beschwerdefrei sind wieder heim. Hier wurde aber der stationäre Aufenthalt durch die Cholangitis verlängert, auch wenn diese ein Zufallsbefund war.

    ebenso schönes WE

    Gruß
    Miriam

  • Hallo zusammen,
    bitte nicht vergessen:

    So spezifisch wie möglich kodieren.

    was ist spezifischer:
    K83.0 Cholangitis
    oder
    T85.5 Mechanische Komplikation durch gastrointestinale Prothesen, Implantate oder Transplantate

    Auszug aus der DKR 2007:
    Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert oder die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodes durch ein Exklusivum der ICD-10-GM Version 2007 ausgeschlossen ist.
    Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert. Die Kodes aus Tabelle 1 sind Kodes aus T80–T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben.

    Und rein medizinisch:
    Eine Stentokklusion elektiv zu therapieren, irgendwie komisch ...

    War denn der Stent überhaupt okkludiert?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    ich glaube es hatte sich eher um einen geplanten Stentwechsel gehandelt, a.e. wurde kurz vorher eine Stentokklusion festgestellt als der Termin eh schon stand...
    (so bei dem Fall aus 2007 zumindestens)

    Grüße
    Miriam

  • Hallo nochmal,
    ja diese Frage von Herrn Horndasch mit dem elektiven Wechsel wollte ich auch noch loswerden. Jetzt war er schneller.
    Zum Thema verlängerter Aufenthalt- wennn ich jetzt MDK wäre, würde ich großzügig die Cholangitsi als ND akzeptieren- weil Ressourcenverbrauch -Antibiose.

    Jetzt ist aber wirklich Feierabend.

    Uwe Neiser