Hallo Forum,
in unserer MKG-Chirurgie soll bei einem Erwachsenen Patienten eine AOP mit Vollnarkose durchgeführt werden. Die Narkose ist medizinisch nicht notwendig sondern eine \"Wunschleistung\" des Patienten.
Anaethesist und Chirrug sind beide im Krankenhaus angestellt und haben keine Ermächtigung.
Nun zu meiner Frage:
Wie rechne ich den OP ab, die OP im Rahmen des AOP gegenüber der KK und die Narkose als IGeL? Oder komplett über GOÄ, weil eine OP nicht in zwei verschiedene Abrechnungen teilen kann?
LG
ratlos