Hallo DRG-Foristen,
in der Tat erscheint das Heranziehen von Epikrisen oder Arztbriefen zur Abrechnungsprüfung oder zur Kodierungsprüfung einer von mehreren möglichen Wegen zu sein, mit der man die Kodierqualität erheblich verbessern kann. Krankenhäuser, die mit Hilfe von Medizinischen Dokumentaren (ein „Coder“-Modell) durch das ärztliche Personal erstellte Kodierung prüfen, deuten darauf hin, dass aus Epikrisen bis zu 4 .. 5 Diagnosen zusätzlich gefunden werden können. Allerdings werden im gleichen Verfahren angeblich auch schon mal 4...5 Diagnosen aus dem Code-Datensatz durch die Medizinischen Dokumentare gestrichen. Erfahrungen anhand von Aktenprüfungen konnte schon vor längerer Zeit in einem großen Krankenhausunternehmen mit dem Stichproben-„Feldprüfungsverfahren“ gemacht werden und wurden auch publiziert. Zusammengefasste Erfahrung: die Personalkostenintensität ist zu bedenken, der Ruf nach EDV-Unterstützung nahe liegend.
Man muss unterscheiden, ob man reine „ex post“-Prüfungen anhand von Volltextdokumenten durchführen möchte (ist der MDK so gut?), oder ob die Volltextdokumente zur Unterstützung der Umsetzung in systematisierte (kodierte) Information genutzt werden sollen.