Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme wegen Komplikation

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von phlox:
    ganz neben der Diskussion um den Fallmit den Adhäsionen, den ich auch zusammenlegen würde,


    „Peritoneale Verwachsungen sind die häufigste Komplikation nach operativen Eingriffen. Sie haben abdominelle Beschwerden, chronische Ileuszustände und den akuten Ileus zur Folge.
    ...
    Bis heute hat sich kein gesicherter Standard für die Sekundärprophylaxe von Adhäsionen etabliert.
    ...
    Das primäre Vermeiden von Verwachsungen steht nach wie vor im Mittelpunkt chirurgischer Bemühungen. Das organschonende Operieren und das Verbannen von Talkum an den Handschuhen der Chirurgen sind weltweit anerkannte Maßnahmen der Primärprophylaxe von Adhäsionen. Dass man auch den Abrieb von Bauchtüchern, die üblicherweise aus Baumwolle gefertigt sind, für die Entstehung von Adhäsionen verantwortlich machen muss, ist seit langem bekannt, wurde aber bisher in der operativen Praxis weitestgehend ignoriert“


    http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokser…e=973616385.pdf


    Eine Fallzusammenführung ist hier m.E. (!) korrekt.


    Zitat


    Original von phlox:
    .... finde ich das verlinkte Urteil ja katastrophal.


    1.
    Bemerkenswert, dass die bekannten Ausführungen der Fachgesellschaft ! (DGHO) überhaupt nicht diskutiert werden.

    2.
    „Kliniken dagegen, die den Patienten im Hinblick auf den bereits krankheitsbedingt reduzierten Allgemeinzustand und den in Kürze drohenden Eintritt der Therapienebenwirkungen fürsorglich auf Station behalten, ....“

    Diesen Satz aus dem Urteil können wir demnächst den MDK Gutachtern mitteilen.


    „Fürsorglich auf Station behalten“

    rechtfertigt eine stat Behandlung ??


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo zusammen,

    nochmals herzlichen Dank für die weitere Diskussion.
    Ich fand erst jetzt Zeit, das verlinkte Urteil zu lesen und bin gelinde gesagt: Sprachlos! 8o

    Wie dem auch sei, getreu meinem aktuellen Wahlspruch geht es wohl nicht ohne das Quäntchen Glück :)

    Bei all der Diskussion über FZF, medizinische Zusammenhänge und Komplikationen finde ich es allerdings doch erstaunlich, dass ein \"EINZIGER\" Tag über die FZF entscheiden kann. Erfolgt die Wiederaufnahme \"nach\" der oGvD, bleiben es zwei Fälle. :boese:

    Oder sehe ich das auch noch falsch? :sterne:

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • hallo Herr Dr. Selter
    hallo forum

    mir geht es nur um die diff-diag des schwindels, nicht um die fzf
    Dr. Selter hat H81.3 ( sonstiger peripherer schwindel ) vorgeschlagen.

    Da dieser schwindel sehr zielgerichtet war, denke ich eher an einen zentralen ursprung.
    Epidemiologisch fällt auf, das der schwindel sich auf DE beschränkt.

    Meine beiden HD-favoriten wären also
    1) H81.4 Schwindel zentralen Ursprungs
    2) A88.1 Epidemischer Schwindel

    mfg ETgkv

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    muss da widersprechen, weil es ja nur eine Randgruppe betrifft, daher nur peripher. Aber das genügt ja, um wieder mal knackige Negativschlagzeilen über die Ärzteschaft zu liefern. Meinen (immer noch)nicht vorhandenen Doktortitel habe ich ganz alleine nicht erworben, ehrlich!

  • Moin Forum

    Zitat


    Original von phlox:
    ..., finde ich das verlinkte Urteil ja katastrophal.
    Wir haben solche Nebenwirkungsfälle noch in der Klage und waren bisher davon ausgegangen, dass die Neuformulierung des §2 Abs.3 im Sinne einer \"Klarstellung\" den mutmaßlichen Willen auch vorher darstellt

    Dies ist nicht so, Auch im BSG-Urteil zum Gefäßverschluss bei Koronarangiografien ist zuungunsten der KH entschieden worden, obwohl die gesonderte Kodierbarketi im Katalog 2007 eindeutig klargestellt wurde.

    Für die Tumortherapie ist das ein Fanal. Damit werden all die Geister wieder geweckt, die immer versucht haben, die Fälle zu möglichst langen Ketten zusammenzusschweissen. Und das trotz der Verschärfung des Komplikationsbegriffes und trotz der Nichtanwendung der Beurlaubungsregel.

    Man kann nur auf die Einsicht der höheren Instanz hoffen.

    Bei der Betrachtung anderer Urteil ist diese Hoffnung allerdings klein.

    Gruß

    merguet