- Offizieller Beitrag
Guten Tag,
Zitat
Original von phlox:
ganz neben der Diskussion um den Fallmit den Adhäsionen, den ich auch zusammenlegen würde,
„Peritoneale Verwachsungen sind die häufigste Komplikation nach operativen Eingriffen. Sie haben abdominelle Beschwerden, chronische Ileuszustände und den akuten Ileus zur Folge.
...
Bis heute hat sich kein gesicherter Standard für die Sekundärprophylaxe von Adhäsionen etabliert.
...
Das primäre Vermeiden von Verwachsungen steht nach wie vor im Mittelpunkt chirurgischer Bemühungen. Das organschonende Operieren und das Verbannen von Talkum an den Handschuhen der Chirurgen sind weltweit anerkannte Maßnahmen der Primärprophylaxe von Adhäsionen. Dass man auch den Abrieb von Bauchtüchern, die üblicherweise aus Baumwolle gefertigt sind, für die Entstehung von Adhäsionen verantwortlich machen muss, ist seit langem bekannt, wurde aber bisher in der operativen Praxis weitestgehend ignoriert“
http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokser…e=973616385.pdf
Eine Fallzusammenführung ist hier m.E. (!) korrekt.
Zitat
Original von phlox:
.... finde ich das verlinkte Urteil ja katastrophal.
1.
Bemerkenswert, dass die bekannten Ausführungen der Fachgesellschaft ! (DGHO) überhaupt nicht diskutiert werden.
2.
„Kliniken dagegen, die den Patienten im Hinblick auf den bereits krankheitsbedingt reduzierten Allgemeinzustand und den in Kürze drohenden Eintritt der Therapienebenwirkungen fürsorglich auf Station behalten, ....“
Diesen Satz aus dem Urteil können wir demnächst den MDK Gutachtern mitteilen.
„Fürsorglich auf Station behalten“
rechtfertigt eine stat Behandlung ??
Gruß
E Rembs