Malignom in der Eigenanamnese

  • Hallo an alle:

    folgender Fall: Patient mit Blasen-CA vor 3 Jahren, danach 2x TUR-Blase ohne Nachweis eines CAs. Jetzt wieder Aufnahme zu TUR. Ergebnis: chronische Zystitis. Die Zystitis wurde nicht behandelt.

    HD: N30.2 oder Z08.- wie in der KDR 0209d beschrieben?

    Ich tendiere zu N30.2, da ein BlasenCA eigentlich seltenst \"definitiv\" geheilt ist.

    Wie sieht das das Forum - bin gespannt!

    Viele Grüße

    ganss

  • Hallo Frau Ganss,

    ich würde die TUR-B im Zusammenhang mit dem von Ihnen beschriebenen Blasen-CA (gesichert?) sehen.

    s. spez. Kodierrichtlinien Neubildung 0201f Reihenfolge der Kodes

    Ausgedehnte Exzision eines Tumorgebietes
    Bei Aufnahmen zur ausgedehnten Exzision eines bereits früher entfernten Tumors ist der Kode für den Tumor zuzuweisen, selbst wenn der histopathologische Befund keinen Hinweis auf einen Resttumor ergibt.

    Falls `nur´ eine Diag. Urethrozystoskopie gemacht wurde und kein Rezediv festgestellt wurde bzw. keine Exzision erfolgt, würde ich Z08.- + gemachter Proz. kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    D.Spörk

  • Hallo,

    ich denke bei der ausgedehneten Exzision eines Tu-gebietes ist etwas anderes gemeint, z.B. Melanom, nicht - oder knapp - im Gesunden entfernt, Nachresektion.

    Bei Blasen-Ca Patienten ist das oft so, dass je nach Malignitätsgrad manchmal einige Zeit kein TU bei der Resektion festgestellt wird, dann aber doch wieder.

    Gruß

    ganss

  • Hallo Ganss,
    warum erfolgte denn die Aufnahme, bzw. wie war das Beschwerdebild?
    Gab es Beschwerden oder handelte es sich um eine Routinenachsorge?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    es war ambulant eine Urethrozystoskopie gemacht worden bei der man eine verdächtige Stelle feststellte. Daraufhin Einweisung zur TUR.

    Ich habe solche \"Fälle\" öfters und habe dann immer das Histo-Ergebnis als HD genommen. Da aber diesmal auch in einigen vorhergehenden TUR\'s alles blande war, bin ich jetzt unsicher. Zumal es ein ziemlicher Kostenunterschied ist.

    Aber - wie gesagt - \"Blasen-Patienten\" sind eigentlich nie so ganz geheilt...

    Schönen Tag!

    ganss

  • Hallo miteinander,

    in diesem Zusammenhang möchte ich auf die SEG Empfehlung 182 verweisen. Ist ein Anhalt, wenn auch nicht allein selig machend.
    Zumindest findet sich eine praktikable Abgrenzung im Hinblick auf das Kriterium der abgeschlossene Primärbehandlung.

    In Ihrem konkreten Fall scheint mir die \"geplante\" Behandlung abgeschlossen und zum Ausschluss eines Rezidives (bei Verdacht) die Untersuchung durchgeführt worden sein. Also quasi im Rahmen der üblichen Tumornachsorgen genau mit dem Ziel ein Rezidiv rechtzeitig zu erkennen.

    Hier deckt sich inhaltlich die Aussage der SEG mit den DKR (0209d)
    \"Ein „Anamnese-Kode“ wird dann zugewiesen, wenn man von einer definitiven Heilung ausgehen kann. Wann dies bei einem Patienten möglich ist, hängt von der jeweiligen Erkrankung ab. Da die Feststellung eigentlich nur retrospektiv möglich ist, wird die Unterscheidung eher „klinisch“ auf der Basis einer fortgesetzten Behandlung des Malignoms als nach einem festgelegten Zeitrahmen getroffen.\"

    Auch hier wird die \"klinische\" Entscheidung auf der Basis der durchgeführten Behandlung favorisiert und nicht ein festes Intervall.

    Schönen Tag noch.

    Uwe Neiser


  • Hallo,

    ja, diese KDR hatte ich ja in meinem ersten posting auch erwähnt. Nur meine Erfahrung ist, dass bei Blasen-Ca Patienten - wenn überhaupt - selten von einer definitiven Heilung ausgegangen wird. Manchmal gibt es selbst noch nach Jahren doch wieder einen positiven Befund. Ich bin sicher, dass der MDK so argumentieren wird.

    Gruß

    ganss

  • Hallo nochmal, (woher kenne ich den den Spruch :-))
    sehen Sie es einfach pragmatisch: der MDK/die KK kommt eben mit dem Spruch und Sie können jetzt sagen: okay war eigentlich nur eine Routinekontrolle ohne noch laufende oder geplante spezifische Therapie, ein Malignom fand sich nicht und war vorher auch nicht da- also geben Sie dem MDK Recht, oder sie gehen vors SG- da denke ich aber, dass mit der bestehdnen DKR Formulierung wenig Chancen bestehen.

    Ist es allerdings ein Staging im Rahmen der Therapie oder danach, ggf. vor eine second oder third line, und Sie bekommen so ein GA, dann verweisen Sie auf die SEG und lehnen sich zurück ggf auch vorm SG, denn da bekommen Sie wahrscheinlich spätestens mit der Klagedrohung Recht.

    Dann schönen baldigen Feierabend

    Uwe Neiser


  • Guten Morgen,

    danke für die umfangreiche Antwort. HD Z08.- ergibt ein cw von 0,843 und HD 30.2 ein cw von 0,667. Ich habe mich entschlossen, die Z08.- zu nehmen und zwar deshalb weil auch einige vorherige TUR\'s blande waren und man davon ausgeht, dass der Patient geheilt ist.

    Schönes Wochenende!

    ganss

  • Zitat


    Original von Ganss:

    es war ambulant eine Urethrozystoskopie gemacht worden bei der man eine verdächtige Stelle feststellte. Daraufhin Einweisung zur TUR.

    ganss


    Guten Tag,
    also da wäre für mich das Ergebnis der verdächtigen Stelle die HD. Das Bsp. der DKR greift hier nicht, da der Pat. nicht routinemäsig zur Nachsorge sondern zur Abklärung eines suspekten Befundes aufgenommen wurde.
    Oder habe ich was übersehen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    ja, stimmt auch wieder. Das habe ich bis jetzt auch immer so gemacht. Mal sehen, was daraus wird. Kommt halt darauf an, wie weit man den Rahmen der Nachsorge sieht.

    Gruß

    ganss