Liebes Forum,
in einem Streitfall aus 2008 wurde im Erstgutachten des MDK die ND \"Hypovolämischer Schock\" nicht akzeptiert, weil - laut Gutachter - im E-Brief der Ressourcenaufwand nicht ersichtlich sei (DRG G67A soll in G67D fallen - ca. 750€ Streitwert). Darauhin habe ich der Kasse zurückgeschrieben und Unterlagen beigefügt, die entsprechende Laborparameter und 7l Ringer als Ress.verbr. nachweisen. Im nun durchgeführten Zweitgutachten steht nun lediglich:
\"Der Widerspruch des Krankenhauses ist nicht begründet. Die DRG-Zuordnung ist nicht Sachgerecht. DRG-Änderung, da die ND \'Hypovol. Schock\' nicht akzeptiert wurde\". (Gutachten Ende)
Habe schon bei der Kasse angerufen, und auf Vernunft plädiert - keine Chance. Originalton: \"Tja, dann müssen Sie halt klagen\"...
1. Das ist doch kein Gutachten, oder? :sterne: Eher ein Witz
2. Was nun ???
muss ich nun klagen, oder nochmal an die kasse schreiben?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar!
:totlach: