Rückverlegung Neugeborenes

  • Hi,

    ich bitte um Hilfe bei folgender Fragestellung:

    Ein Neugeborenes wird direkt nach der Geburt in ein anderes KKH verlegt und wird von dort nach 2 Tagen wieder zu uns rückverlegt.
    Wie kann ich hier vorgehen?

    Sonnigen Gruß aus Hamburg

    KatrinHH

  • Hi,

    kurz aus der Hüfte geschossen:
    1. Behandlungsfall => keine eigenständiger Fall, mit der DRG der Mutter abgegolten (keine weitere Versorgung im KH nach der Versorgung im Kreißsaal siehe §1 Abs. 5 Satz 1 FPV2009)
    2. Behandlungsfall => normale Verlegungsaufnahme
    MfG di-stei

  • Hi di-stei,

    wir gehen mal davon aus das der SGL \"gesund\" aus der Kinderklinik wieder zu uns verlegt wird - das habe ich dann mal mit der Z76.2 kodiert. Der erste Fall steht bei 0, beim zweiten gibts dann aber immerhin mehr als die Pauschale für die Begleitperson (der SGL war >24h weg).

    Wenns Frühchen sind nehme ich diese auch mit der P07.3 wieder auf...

    Geht die Z76.2 ?

    Danke und Gruß

    KHH

  • Guten Morgen,
    ich würde hier eine Fallzusammenlegung vornehmen. Denn:
    Im §1 Absatz 5 heisst es am Schluss:
    \"Im Falle einer Verlegung gilt Absatz 1 Satz 2 bis 4.\"
    und dort wird wiederum mit dem Satz \"für diese Verlegungsfälle sind beim verlegenden Krankenhaus die Regelungen des Absatzes 3 entsprechend anwendbar\" auf die allgemein bekannten Vorschriften bei Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen verwiesen.

    Oder sehe ich das falsch?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag Herr Horndasch,

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    ...und dort wird wiederum mit dem Satz \"für diese Verlegungsfälle sind beim verlegenden Krankenhaus die Regelungen des Absatzes 3 entsprechend anwendbar\" auf die allgemein bekannten Vorschriften bei Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen verwiesen.

    Oder sehe ich das falsch?


    Ich fürchte ja!

    Da der oben genannte Verweise sich in §1 befindet und kein anderer Paragraf explizit genannt wird, bezieht sich der Verweis auf §1 Absatz 3 und nicht auf §3 Abs. 3 und dort findet sich nicht die Rückverlegungsregelung, sondern die Rechenregel für den Abschlag.

    Dagegen findet sich in §3 Abs 3 (Rückverlegungsregel) die Ausnahme (Satz 5 ):

    Zitat

    Die Sätze 1 bis 4 finden keine Anwendung für Fälle der Hauptdiagnosegruppe für Neugeborene (MDC 15)

    Ich denke jedoch im Gegensatz zu di-stei, dass beim 1. Aufenthalt das Problem nicht die Versorgung außerhalb des Kreißsaales ist (die könnte ich bei der Vorbereitung eines Säuglings für den Transport möglicherweise begründen), sondern die Mindestverweildauer der anfallenden DRGs.

    Somit ist keine Fallzusammenführung vorzunehmen, mangels Mindestverweildauer beim 1. Aufenthalt gibt es hier keinen abrechenbaren Fall und der 2. Fall ist als (zu-)Verlegungsfall zu betrachten.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Hr. Schaffert,
    ich denke dass meine Argumentation möglicherweise im ersten Teil nachvollziehbar wäre.
    ABER seis drum.
    Ich habe - wie Sie richtig bemerkt haben - den entscheidenden Satz 5 im §3 Abs 3 überlesen, der letztendlich Klarheit schafft.

    Danke für den Hinweis.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Sehr geehrtes Forum,
    dazu möchte ich gerne die Sicht einer Kinderklinik darlegen: Das Neugebore wird aus der Kinderklinik gesund entlassen. Der Vater holt es ab und bringt es irgendwo hin. Wenn nun die Mutter noch behandlungsbedürftig ist und in der Geburtsklinik verweilt, sollte das Kind zur Mutter! Aber doch nicht als behandlungsbedürftiger Patient, sondern eben als gesunde Begleitperson. Andernfalls müsste ja die Kinderklinik einen Verlegungsabschlag hinnehmen, der aufgrund der abgeschlossenen Behandlung nicht gerechtfertigt ist.
    So haben wir uns mit den von uns betreuten Frauenkliniken geeinigt, führt zu einer unproblematischen und raschen Zusammenführung von Mutter und Kind.

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg