Hallo Forum,
immer mal wieder gibt es Angebote und Vorschläge von niedergelassenen Kollegen, unserem Haus eine bestimmte Patientengruppe zuzuleiten und dann selbst hier im Haus bestimmte operative Leistungen an den Patienten zu erbringen. Abgerechnet werden sollen die Fälle als stationäre DRG-Fälle (nicht als Belegfälle!) des Hauses, der Niedergelassene möchte für seine Leistung ein fixes Honorar.
Für mich wirft das Fragen auf:
- kann ein Krankenhaus bestimmte Eingriffe von nicht bei ihm angestellten Ärzten gegen Honorar erbringen lassen?
- handelt es sich bei einem solchen Modell möglicherweise um eine verdeckte (und höchstwahrscheinlich nach der Berufsordnung für Ärzte unzulässige) Einweiser- oder Kopfpauschale?
- wie sinnvoll ist so ein Modell, wenn das Haus alle Risiken trägt (Komplikationen, MDK-Kürzungen, evtl. schlechte Mundpropaganda, falls was schief geht) und der niedergel. Arzt in jedem Fall sein Honorar einstreicht?
Ich bin gespannt, welche Meinungen es dazu gibt...
Grüsse
RT