Liebe Teilnehmer,
laut FPV werden Fälle aus 2008 und 2009 grundsätzlich nicht zusammengefasst. Wie sieht es nun aus mit einem vorstationären Aufenthalt am Jahresende(27.12.) in 2008 und einem stationären Aufenthalt 2009 Anfang (04.01.)?. Wir rechneten getrennt ab. Es wird von der Kasse die Integration des vorstationären Aufenthaltes in den stationären Aufenthalt gefordert. Ist die Forderung berechtigt?
Grüße
Ulla