Hallo Papiertiger_2,
es war eine Begutachtung vor Ort im Konsens mit der Klinik!
Hallo Papiertiger_2,
es war eine Begutachtung vor Ort im Konsens mit der Klinik!
Hallo Forum,
ERembs und Papiertiger: Warum denn nicht mal einen Fehler eingestehen?
Schöne Grüße aus Bayern
Tippse
Hallo Herr Bauer,
wie hat sich das KH denn dazu geäußert? Wurde versucht herauszufinden, wo der Fehler lag bzw. wer den Fehler gemacht hat? So unglaublich es auch klingen mag, selbst beim Zählen bis 3 verzählen sich Leute.
Kleines Beispiel: Ich hatte vor kurzem einen Fall, in dem durch die Menge an EryKonzentraten eine Recht hoch vergütete DRG zur Abrechnung kam. Nachdem ich den Fall geprüft hatte, haben wir ca 27.000 € weniger bekommen. Warum? Weil jemand die Aufkleber der EKs an bis zu drei verschiedenen Stellen aufgeklebt hatte. Nur durch den Vergleich der einzelnen Nummern konnte ich diesen Fehler entdecken, und entsprechend gegenwirken. Das war also nicht mal böse Absicht, sondern miese Dokumentation. Ich muss allerdings auch sagen, dass solche Fehler sehr selten sind.
Hallo,
wir haben das Gutachten heute erst bekommen. Nachdem es jedoch ein Konsens-Gutachten ist, werden wir einfach eine Rückforderung generieren und das Geld dann wahrscheinlich auch erhalten.
Mein (bis heute) unerschütterlicher Grundsatz, keine Absicht zu unterstellen, wird durch solche Schoten hin und wieder arg ins Wanken gebracht! Aber noch halte ich durch!
Hallo -
Zitat
Original von Michael Bauer:
Wie soll ich den Abrechnungen eines solchen Krankenhauses vertrauen?
Was kam den vor Ort nun als \"Ursache\" raus - man hatte ja Konsens?
Herzlichst.
Hallo TT,
das geht aus dem Gutachten leider nicht hervor.
Gutachten = Gut-achten!
Ganz meiner Meinung!
Hallo MDA,
zu Ihrem Beispiel: mir wurde erst vor wenigen Tagen vom Transfusions-Beauftragten unseres Hauses gesagt, wir sollen nur die EK angeben, für die ein Transfusions-Protokoll in der Akte ist. Ich hatte das Beispiel aus der Praxis konstruiert: Protokoll: ein EK, Brief: es wurden zwei EK gegeben, Aufkleber: drei, in der Excel-Datenbank des Labors: vier EK. Das Papier ist kopierbar für MDK, alles andere im Zweifel nicht zu beweisen.
Zitat
Original von Günter Konzelmann:
Hallo MDA,zu Ihrem Beispiel: mir wurde erst vor wenigen Tagen vom Transfusions-Beauftragten unseres Hauses gesagt, wir sollen nur die EK angeben, für die ein Transfusions-Protokoll in der Akte ist. Ich hatte das Beispiel aus der Praxis konstruiert: Protokoll: ein EK, Brief: es wurden zwei EK gegeben, Aufkleber: drei, in der Excel-Datenbank des Labors: vier EK. Das Papier ist kopierbar für MDK, alles andere im Zweifel nicht zu beweisen.
Da nutze ich immer den Wahlspruch von TT
Sollte dann jemand meinen es wären mehr EKs gegeben: Ich halte niemanden davon ab nach den Protokollen zu suchen. Ohne Nachweis keine Kodierung :d_niemals:
Hallo papiertiger_2,
hallo Forum!
Ansonsten doch einfach \"nachtragen\"!
Besonders gefiel mir diese Variante:
Zitat
Original von E_Horndasch:...
Eine Nebendiagnose oder eine Prozedur wird angezweifelt. Ich finde in der akte nix dazu. Also frage ich den Arzt, was denn da war und ob vielleicht in den unergründlichen Tiefen seines Büros noch ein Befund schlummert oder ob er sich noch an einen erhobenen Befund erinnern kann, den er dann als Nachtrag in die Kurve einpflegt (die werden bei uns dann auch als solche gekennzeichnet).
...
(Fettschrift von mir)
Ansonsten passt zu den letzten Beiträgen dieser Thread ganz gut:
http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…ost=zweierlei#7
Zitat
Original von code_case:und diesen \"Beitrag\" möchte ich mal unkommentiert lassen :d_pfeid:
Ach, kommentieren wir den Gedanken doch einmal, oder?
Denn Kämpfen tun doch alle, jeder mit seinen Mitteln. Die o.g. Vorgehensweise nennen wir dann LANDMINE. Explodiert nur, wenn man dran (drauf? ) geht. Zu (Un-)Recht geächtet?