- Offizieller Beitrag
Hallo,
zu dem letzten Link.
\"Trotz dieser hohen Summe scheuen die Kassen aber Kontrollen, weil ihnen im Fall unrechtmäßiger Prüfungen eine Strafgebühr droht, berichtet die Ludwigshafener \"Rheinpfalz\".
Diese Scheu kann ich zumindest nicht bei uns mit der konstanten Rate der Anfragen erkennen.
Und soweit ich mich erinnere, war das Ziel der Einführung der Zahlung, dass eine \"natürliche\" Scheu generiert wird. Scheint ja dann zu funktionieren.
Ob man auch einen \"Strafbetrag\" bei falsch hoher Abrechnung ansetzen sollte, ist zu diskutieren. Klar dürfte sein, dass dann die meisten Fälle vor irgendwelchen Gerichten landen werden, da ich mir als Abteilungsleiter doch nicht nachsagen lasse, dass meine Abteilung X € / Jahr Strafgelder einholt. Da wird dann bis zum Letzten gekämpft (offensichtliche Fehler ausgenommen).
Wird aber dieser Strafbetrag eingeführt, darf man dann getrost auf eine schnelle Steigerung der Prüfraten warten.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich die \"Bestrafung\" bei nachträglicher Kürzung der Verweildauer als sehr fragwürdig ansehen würde. Gerade solche Fälle dürften dann den gerichtlichen Weg finden.