Hallo ,
gilt die 6-Wochen-Prüffrist für Rechnungsprüfungen auch für die Postbeamtenkrankenkasse?
In diesem Fall: Aufenthalt vom 02.04.-27.04.09, Rechnung erstellt am 12.05.09, Anforderung von Behandlungsunterlagen zur Rechnungsprüfung am 20.07.09, d.h. nach über 9 Wochen.
Kommt die Anforderung zu spät???
Danke für Hilfen und Antworten.