6-Wochen-Prüffrist

  • Hallo ,

    gilt die 6-Wochen-Prüffrist für Rechnungsprüfungen auch für die Postbeamtenkrankenkasse?
    In diesem Fall: Aufenthalt vom 02.04.-27.04.09, Rechnung erstellt am 12.05.09, Anforderung von Behandlungsunterlagen zur Rechnungsprüfung am 20.07.09, d.h. nach über 9 Wochen.
    Kommt die Anforderung zu spät???

    Danke für Hilfen und Antworten.

  • Hallo,
    meines Erachtens gilt die 6-Wochen-Frist nicht, weil die Postbeamtenkrankenkasse keine gesetzliche Krankenkasse ist und nicht unter das SGB fällt.
    Einen schönen Tag noch,
    dewag

  • Hallo nochmals.

    nein, die Postbeamtenkrankenkasse ist wirklich keine gesetzliche Krankenkasse. Deswegen bleibe ich auch bei der Einschätzung, dass die SGB V - Frist nicht gilt.
    Einen schönen Tag noch
    dewag

  • Hallo,
    es trägt vielleicht zur Klärung bei, von wem Unterlagen angefordert werden:
    Wenn vom MDK - gesetzliche Kasse: Prüffrist verstrichen.
    Wenn von der Versicherung selbst, wahrscheinlich PKV: keine Prüffrist.
    (Meines Wissens kann eine gültige Prüfanzeige mit Anfroderung von Unterlagen bei GKV-Patienten nur vom MDK kommen, nicht von der GKV selbst).
    Grüße
    RT