Hauptdiagnosenproblem

  • Mit Bitte um Hilfe!!!

    Problem:

    Patient kommt mit Verbrennungen 2°, ungefähr 20% ins Krankenhaus.
    Ursache der Verbrennung war ein schweres Alkoholentzugsdelir, wobei der Pat.seine Wohnung demolierte und sich in eine Wanne mit heißem Wasser setzte. Der Pat. wurde über 30Tage auf unserer Intensivstation behandelt. Davon lag er über 550h an der Beatmung. Wir haben die F10.4 als Hauptdiagnose verschlüsselt=A09F. Der MDK möchte Die T29.21 verschlüsseln=Y01Z, da unsere KH dafür keine Entgeltvereinbarungen dafür hat, werden hier nur geringe Tagesentgelte gezahlt. Das heißt schwere Verluste. Wer kann mir helfen???

    Danke

  • Hallo Gertig,

    ich würde dem MDK zustimmen, was die HD angeht.
    Das wirkliche Problem ist die fehlende Vereinbarung. Sie fallen in eine Systemlücke und haben das Nachsehen.
    Vielleicht ist die Kasse einsichtig und lässt sich auf ein Gespräch ein. Es ist doch klar, dass die intensivmed. Versorgung eines Verbrennungsopfers nicht mit 600€ / Tag abgegolten sein kann.
    Oder verhandeln Sie evtl. erst noch für 2009? Dann wäre das ja nur eine Abschlagszahlung und der Rest wird ausgehandelt.

    Viele Grüße
    RT

  • Hallo,

    ich nehme mal bewußt die mögliche Sichtweise des Kostenträgers ein:

    Ob dieses hier wirklich eine Systemlücke ist kann durchaus kritisch gesehen werden. (Stichwort: Versorgungsauftrag) Ginge man davon aus, dass ein solches Verletzungsmuster (20% II°, vermutlich auch Inhalationstrauma) eine Indikation für ein Schwerverbranntenzentrum darstellt, müßte man eine Behandlung dort fordern. Und dort sollte man auch von einer (zumindest ansatzweise) adäquaten Vereinbarung der Y01Z ausgehen...

    Viele Grüße,
    J.Helling

    PS: Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, dieses kann und soll ohne nähere Kenntnisse des Einzelfalles keine Kritik darstellen.

  • Hallo,
    die Frage ist doch, warum der Pat. 550 Std. beatmet wurde (Aufwand) und 30 Tage auf der INT verbracht hat. Wegen der zweitgradigen Verbrennung bzw Verbrühung? Kann ich mir nicht so recht vorstellen, ausser er hätte eine Sepsis entwickelt aufgrund der Verbrühung. Im Fallbericht kommt der Pat. ja mit Verbrühung UND Delir ins Krankenhaus - also greift hier doch die Regel der konkurrierenden HD.

    Hierbei bestimmt der behandelnde und nicht der begutachtenden Arzt über die Hauptdiagnose. Aber dies haben meines Erachtens die Gutachter noch nie gehört. :teufel:

    Gute Nacht
    P. Dietz

  • Die Frage der HD stellt sich für mich auch. Der Pat. währe mit Sicherheit auch ohne die Verbrennungen in unserem KH gelandet. Er hatte zusätzlich auch multible Schnittverletzungen am ganzen Körper und war in einem tiefen Entzugsdelir. Gefunden wurde er von der Polizei, weil der Untermieter Wasser an der Zimmerdecke bemerkte. Für mich sind die Verbrennungen eine Folge des Delirs, also eine ND die den Schweregrad erhöht. Beatmet wurde der Pat. auf Grund der einer resp.Insuffizienz infolge der Sedierung. Nach OP Bericht waren ca.14% der Körperoberfläche verbrannt. Der behandelne OA sah das Delir als HD und verlegte den Pat. auch anschließend in eine Psychiatrie.

    Danke bis dahin Gertig

  • Hallo,

    Zitat


    Original von Rotes_Tuch:
    ....Sie fallen in eine Systemlücke und haben das Nachsehen.


    Dies ist m.E. glücklicherweise nicht so.
    Sie bekommen erst mal den festen Satz. Korrekt.
    In der nächsten Budgetverhandlung müssen Sie diese DRG vereinbaren. Die Mindererlöse oder Mehrerlöse fließen dann in die Ausgleichsberechungen ein.
    Fragen Sie mal bei Ihrer Landeskrankenhausgesellschaft nach. Da gibt es immer Spezialisten für die Budgetverhandlungen.

    Zitat


    Original von Rotes_Tuch:
    ….mit 300€ / Tag abgegolten ….

    Die DRG Y01Z ist in Anlage 3a aufgeführt. Damit gilt entsprechend §7 Abs. 4 FPV 2009. Also €600,- bis zur Vereinbarung oder €450,- wenn bereits Vereinbarung für das Jahr vorliegt.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Schönen guten Tag Gertig,

    Unter diesen Gesichtspunkten sehe ich auch das Enzugsdelir als HD. Als zusätzliche Argumentation kann dann gerade die von Herrn Helling angeführte Versorgungsauftragsproblematik dienen, denn wäre die Verbrennung im Vordergrund gestanden, dann hätte der Patient in ein entsprechendes Spezialkrankenhaus mit Verbrennungsbetten gehört. Das Spezialkrankenhaus, in das er aber schließlich verlegt wurde, war das für die Sucht-/Entzugsproblematik.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen,

    dann sind wir uns mit den zusätzlichen Informationen ja einig, dass es mehrere mögliche Diagnosen gibt, die die KH-Behandlung veranlasst haben - und damit mehrere Hauptdiagnosen gibt. Und dann ist in der Tat vom behandelnden Arzt die mit größtem Ressourcenverbrauch auszuwählen - das dürfte hier auch nach meiner Einschätzung das Delir sein.
    Womit begründet denn der MDK seine HD-Wahl (wenn überhaupt)?

    NB: DKR1912 \"Schwerwiegendste Verletzung\" greift hier auch nicht, da ein Delir keine Verletzung ist.

    MiChu: Die Erlösausgleiche nützen hier natürlich nur dann, wenn noch keine Vereinbarung für das betreffende Jahr vorliegt und die 600 Euro als Abschlag zu verstehen sind.

    Und noch einmal zum Verbrennungszentrum: 20% ist eine der gerne als Indikation aufgeführten Grenzen, daher der Gedanke.

    Viele Grüße, J.Helling

  • Hallo,

    Zitat


    Original von JanH:

    MiChu: Die Erlösausgleiche nützen hier natürlich nur dann, wenn noch keine Vereinbarung für das betreffende Jahr vorliegt und die 600 Euro als Abschlag zu verstehen sind.

    Auch wenn eine Vereinbarung bereits vorliegt, gehen die Mehr- oder Mindererlöse in die Ausgleichsberechung des darauffolgenden Jahres ein.
    Unterschied ist nur der Zeitraum der Ausgleichsberechung und die \"Abschlagshöhe“.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • MDK begründet die Wahl der HD mit seinem Standartsatz, der sicherlich allen bekannt ist. Über den meisten Ressourcenverbrauch lässt sich auch streiten. Die Intensivmedizinische Versorgung war sicherlich auf das Delir gerichtet.
    Vielen Dank für die Anregungen, daß hat mir sehr geholfen.

    Gruß Gertig

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von MiChu:
    Auch wenn eine Vereinbarung bereits vorliegt, gehen die Mehr- oder Mindererlöse in die Ausgleichsberechung des darauffolgenden Jahres ein.
    Unterschied ist nur der Zeitraum der Ausgleichsberechung und die \"Abschlagshöhe“.

    Das ist so nicht richtig, sondern die Aussage von Herrn Helling ist korrekt. Die Erlösausgleiche beziehen sich auf den Vergleich zwischen IST-Erlösen und vereinbartem Elösbudget und zwar natürlich jeweils bezogen auf das Jahr. Man kann die Differenz Zwischen den Aschlagszahlungen und dem DRG-Erlös nur geltend machen, wenn man noch die Möglichkeit hat, die DRG auch für das fragliche Jahr zu vereinbaren. Ob ich dann Mehr- oder Minderelöse habe, ist ein anderes Thema.

    Gertig: Gerade wenn die Intensivbehandlung vor allem wegen des Delirs erforderlich war, würde ich auf diese HD bestehen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,