Hauptdiagnosenproblem

  • Hallo Herr Schaffert,
    bin zwar kein Spezialist was die Berechungsschemata angehen, aber die Möglichkeit der \"Finanzierung\" derartiger Situationen besteht. Fragen Sie mal die Spezialisten. Ich werde dies in 3 Wochen tun können und Ihnen dann berichten.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Schönen guten Tag MiChu

    Wir schweifen ja hier etwas vom Thema ab, aber eine Antwort möchte ich dennoch dazu geben.

    Zitat


    Original von MiChu:
    Hallo Herr Schaffert,
    Fragen Sie mal die Spezialisten.

    :d_gutefrage: mhh. Sollte ich jetzt von mir behaupten, dass ich mich nach etlichen Jahren Budgetverhandlung ein wenig als Spezialist fühle? Wenn sicherlich auch die Ausgleichsberechnung nicht gerade mein Steckenpferd ist, so kenne ich - denke ich - doch die Systematik recht gut.

    Wenn Sie so wollen, dann ist jeder IST-Erlös, also auch die Zahlung einer abrechnebaren DRG, eine Abschlagszahlung auf das Budget. Das Budget ergibt sich (ganz grob und ohne Berücksichtigung der Zu- und Abschläge) in 2009 aus den vereinbarten DRGs duch effBR * LBFW. Dazu kommen noch die Zusatzentgelte, die aber zur Vereinfachung mal außer Acht bleiben.

    Welche DRGs (oder auch Erlöse nach §7 Abs. 4 FPV) tatsächlich abgerechnet werden, ist letzlich egal, solange in der Summe das vereinbarte Budget getroffen wird. Wird im IST mehr oder weniger Geld erlöst, greifen je nach dem die Mehr- oder Mindererlösregeln. Tatsache aber ist, dass die Erlöse für eine aufgrund von §7 Abs. 4 FPV zu gering vergütete DRG im IST fehlen. Außerdem können die Erlöse für noch nicht mit dem DRG-System sachgerecht vergütet werden können (Erlöse nach § 6 Abs. 1 KHEntgG) nach § 6 Abs. 3 KHEntgG nur dann gesondert ausgeglichen werden, solche Entgelte auch vereinbart wurden.

    Unabhängig davon: Wenn meine Vereinbarung steht, hängt meine Messlatte. Wenn mir Erlöse im IST fehlen, kann ich sie dann auch nicht mehr über das Verschieben der Messlatte durch Ausgleiche erzielen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,
    soweit so gut.
    Aber wenn (wie es eigentlich sein sollte) die Vereinbarung zum 1.1.des Jahres geschlossen wird, haben Sie so wie ich Sie verstehe nicht die Möglichkeit derartige Fälle zu berücksichtigen.

    Stelle mir grade vor, wenn der vereinbarte Satz für entsprechende DRG´s unter den Zahlungen nach §7 Abs 4 liegt. Wie würden die KK dies aufnehmen?

    Aber wie gesagt, ich werde mich noch mal darum kümmern. Info kommt dann.
    Schönes Wochenende

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    da muss ich Herrn Schaffert zustimmen.
    Ich versuche es auch noch einmal am konkreten Fall darzustellen:

    War die Entgeltvereinbarungen für das laufende Jahr bei Aufnahme dieses Falles schon gültig, gilt natürlich der dort vereinbarte \"Preis\" (oder eben 450 Euro/Tag bei fehlender Vereinbarung).
    War sie noch nicht gültig, gibt es zunächst einmal 600 Euro pro Tag (oder den Preis der letzten Vereinbarung).

    Verrechnet (quasi vor den Erlösausgleichen) wird dann der (wann auch immer) für dieses Jahr vereinbarte Preis mit dem, was sie von der Kasse sozusagen als Abschlag bekommen haben. (Man beachte: Eine späte Vereinbarung schadet finanziell nicht; Höchstens der Liquidität und aufgrund der Unsicherheit, was man denn später vereinbart).
    - Erster Strich in der Rechnung

    Und dann geht es noch in die Erlösausgleiche. Da geht es dann aber nur darum, wie der Untscheid zwischen IST-Leitung und Soll-Leistung (Budget) ist. (So gesehen ist in der Tat jede Zahlung ein Abschlag auf das Budget). Und diese Differenz ging dann in den Basisfallwert bzw. geht jetzt in die Zu-/Abschläge darauf.
    - Zweiter Strich der Rechnung

    Richtig ist also, dass eine (ggf. auch spätere) Vereinbarung (für das Jahr) von x Euro dafür sorgt, dass Sie auch x Euro bekommen. Haben Sie aber schon eine gültige Vereinbarung oder bekommen sie diese DRG nicht vereinbart (Stichwort Versorgungsauftrag), bleiben unterm ersten Strich 450 Euro.

    Ob Sie nun für das nächste Jahr etwas vereinbaren (theoretisch könnte es ja diese DRG nächstes Jahr nicht mehr geben oder sie könnte bewertet werden), ist irrelevant. (Ebenso wie die Frage, ob die Vereinbarung kostendeckend war).

    Zum Zeitpunkt der Vereinbarung: Ja, laut Gesetzestext werden die Verhandlungen prospektiv geführt... In der Praxis sieht das häufig anders aus.
    Wäre mal ein interessanter Punkt für eine Umfrage...

    Viele Grüße und weiterhin viel Spaß im Dschungel des KHG und KHEntgG,
    J.Helling

    PS: aber diese Frage wird sich Gertig hier ja vermutlich letzlich nicht stellen...

  • Diese Frage stellen wir uns tatsächlich erst einmal nicht. HD bleibt für uns das Delir und wir sind bereits in Widerspruch gegangen. Die Anregungen auch in Bezug auf die Verlegung in eine entsprechende Spezialklinik waren sehr hilfreich,Danke.
    Ich werde gerne über den Ausgang berichten.

    Schönes Wochenende
    Gertig

  • Hallo liebes Forum,

    benötige Ihre Hilfe in folgendem Fall.

    Patientin kommt zur stationären Aufnahme mit multiplen Beschwerden.Schmerzen in der Schulter, im Knie, am Hals.Sie sagt, sie könnte ihren Körper nicht mehr beherrschen und möchte eine angstlösende Therapie.

    Sie erhält ein HNO-Konsil (wegen den Schmerzen in der Schulter und am Hals) und es wird HWS-Syndrom diagnostiziert.
    Dieses wird mit Physiotherapie behandelt.
    Wegen ihrer Depression erhält die Patientin Citalopram Tbl.

    Im Entlassungsbrief wird als Diagnose geschrieben:multiple Beschwerden bei Angstdepression und HWS-Syndrom

    Kodiert wurde als HD: M54.2

    Der MDK fordert als HD: F41.2

    Was sagen Sie dazu? Sollte man dem MDK zustimmen oder nicht. Bedanke mich schon für hilfreiche Antworten.

    Viele Grüße und noch eine schöne Arbeitswoche Medicus

  • Hallo Medicus,

    hier bräuchte man evtl. noch einige Informationen:
    Ist z. B. die Depression vorbestehend schon med. behandelt?
    Liegt evtl. eine Somatisierung F45.- vor?

    Mit Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    Die Depression war schon bekannt und die Pat. nahm schon von Haus aus ein Antidepressivum .Bekam bei uns dann noch das Citalopram angesetzt. Von einer Somatisierung war keine Rede.
    Wie ist nun Ihre Meinung?

    Viele Grüße von Medicus

  • Schönen guten Tag Medicus,

    es ist schon interessant: Wenn ein Krankenhaus von sich aus eine F-Diagnose verschlüsselt, dann möchte der MDK das in somatischen Abteilungen am liebsten gar nicht akzeptieren.

    Es wäre schon mal interessant, in welcher Abteilung der Patient behandelt wurde und was im Vordergrund der Diagnostk/Behandlung stand.

    Auch wäre zu prüfen, ob wirklich die Depression die subjektiven Beschwerden weitgehend verursacht hat. Schließlich wurde ja eine somatische Ursache dokumentiert (gibt es auch ein HWS-CT), so dass die Symptom-Ursachen Regel hier m. E. nicht greift (abgesehen davon, dass es sich nicht unbedingt um eine klassische Ursachen-Symptom-Kombination handelt).

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Medicus,

    der Fall wurde so geschildert:

    Patientin kommt zur stationären Aufnahme mit multiplen Beschwerden. Schmerzen in der Schulter, im Knie, am Hals. Sie sagt, sie könnte ihren Körper nicht mehr beherrschen und möchte eine angstlösende Therapie.

    Also Schulter und Hals ist ja noch ok bei HWS-Syndrom, aber Knie? :d_gutefrage:
    Dann die Aussage der Pat. der Körper sei nicht mehr beherrschbar und er Wunsch nach einer angstlösenden Therapie .... :sterne:

    Also HWS-Syndrom als HD erscheint mir wirklich fraglich, zumal ja schon eine Dauermedikation mit Antidepreesiva besteht.

    Vielleicht hat der MDK doch mal recht :d_zwinker:

    Bis dann

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Guten Abend,

    erstmal Danke für die Anmerkungen.Hatte vergessen zu erwähnen, dass die Patientin auch eine Gonarthrose hat. Deswegen wahrscheinlich die Knieschmerzen? :sterne:

    Widerspruch ist erstmal geschrieben.Mal sehen wie der MDK reagiert.

    Er schrieb nämlich im Gutachten ganz \" vorsichtig\": ...m.E. ist als HD F41.2 zu kodieren...war sich also auch nicht sicher :lach:

    Allen noch einen schönen Abend Medicus