Medizincontrolling - ärztliche Tätigkeit?

  • Hallo,
    Arzt sein und ärztlich tätig sein sind zwei Paar Stiefel.
    Solange mir die Approbation nicht aberkannt wird, bin ich Arzt.
    Wenn ich meinen Lebensunterhalt mit Pferdezucht verdiene, bin ich aber nicht unbedingt ärztlich tätig.

    Hier einige Beispiele zum Untermauern meinr Botschaft.

    Dr. Eckart von Hirschhausen, den vielleicht einige aus Veröffentlichungen kennen, betont immer dass er Arzt ist. Ist er aber auch in seiner Tätigkeit als Kabarettist ärztlich tätig?

    Oder Kollege Georg Ringsgwandl: ist das ärztliche Tätigkeit, was er macht?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo -

    Pferde züchten, Kabarettist, Punk-Qualtinger, Valentin des Rock\'n \'Roll, bayerisches Genie ist ja von ärztlicher Tätigkeit sicher weiter weg als Medizincontrolling?

    Obwohl für einige der o.g. Tätigkeiten bin ich schon unsicher.

    Das die Deutsche Rentenversicherung ihr Beitragsaufkommen verbessern will ist ja nachvollziehbar, aber hat Sie deshalb auch die Deutungshoheit über den Begriff ärztliche Tätigkeit?

    Die ÄV M/V schreibt in ihrem:

    Merkblatt für Ärzte ohne Berufsausübung

    Als Arzt ohne Berufsausübung können Sie sich nach § 12 Alterssicherungsordnung (ASO) befreien lassen. Der Befreiungsantrag ist schriftlich innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung der Voraussetzungen zu stellen. Stellen Sie keinen Befreiungsantrag, sind Sie gemäß § 10 ASO Pflichtmitglied der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern. Die Pflichtversorgungsabgabe beträgt monatlich 1/10. Zuzahlungen sind bis zum Höchstbeitrag von monatlich 13/10 des maximalen Sozialversicherungsbeitrages möglich. Die Beiträge werden gemäß § 41 Abs. 2 ASO im Lastschriftverfahren eingezogen. Sofern Sie jedoch von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung befreit sind und Arbeitslosengeld beziehen, empfehlen wir, bei der zuständigen Agentur für Arbeit einen Antrag auf Übernahme der Beiträge zur Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern zu stellen. Die Beiträge werden dann von der Agentur für Arbeit direkt an uns abgeführt.

    Die ÄK definiert ärztliche Tätigkeit leider auch nur in der Beitragsordnung.

    Einen schönen Tag.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Liebes Forum,

    jetzt einmal ganz konkret gefragt: Sind alle ärztlichen Medizincontroller/-innen hier im Forum Mitglied ihres berufsständischen Versorgungswerks (Rente) oder gibt es schon Kollegen, die aufgrund ihrer Tätigkeit im Medizincontrolling in die gesetzliche Rentenversicherung wechseln mussten oder es zumindest versucht wurde?

    Viele Grüße
    Kontrollix

  • Hallo -

    über PN? Oder über das Forum? Bei letzterer Variante wüssten wir dann auch gleich mal wie viele der 7619 registrierten Mitglieder (11:18 Uhr) hier im Forum ärztliche Medizincontroller/-innen sind.

    Schöne Grüße.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bitte nicht einzelne Mails mit Status \"Bin dabei\". Es empfiehlt sich, hier nur die Ausnahmen zu posten, so Frau/Mann will. Ansonsten über PM.

  • Hallo,

    nachdem der neue TV-Ärzte verhandelt wurde, möchte ich das Thema Facharzt im MedControlling nachmal ansprechen. Es gibt weiterhin keine Klarstellung, dass ein im Medizincontrolling beschäftigter Facharzt auch wirklich als solcher zu bezahlen ist. Oder sieht das jemand anders?

    Ich bin seit 1999 Fachärztin für Chirurgie und angestellte einer chirurgischen Abteilung. Ich bin alleinige Kodiererin der Chirurgie, regele den gesamten Schriftverkehr mit den Kassen, mache Schulungen der Chirurgischen Kollegen und Pflegekräfte, führe alleine die Verhandlungen mit dem MDK.
    Nebenbei betreue ich unser KIS (klinische Anwendungen), Schulungen hinsichtlich Dokumentation der Ärzte, erstelle Berichte für Budgetverhandlungen.
    Zwischendurch kommen dann Tätigkeiten der Ablaufsteuerung (Entlassmanagenet,...), Belegungsstatistiken für die Chefärzte, OP-Kataloge für Assistenten, Grenzverweildauerstatistiken - das übliche halt.

    Bezahlung erfolgt (ich neheme an wie bei den meisten Medcontrollern?) nach Entgeltgruppe I mit der Begründung, dass ich nicht mind. 50% meiner Tätigkeit am Krankenbett/ OP verbringe.

    Andererseits werben wir in den Stellenanzeigen im DÄ damit, dass Assistenzärzte nicht kodieren müssen!
    Auch von sonstigen Zuschlägen aller anderen ärztlichen Kollegen (Mehrbelastung wegen Personalmangel) bin ich ausgenommen, wiederum weil keine 50% meiner Tätigkeit am Krankenbett/ OP stattfinden.

    Frage: Gibt´s hier neue Argumente für die Anerkennung des (medizinischen)FA der im MedControlling tätigen? Hat jemand Tips für die Argumentation gegenüber der Personalverwaltung?

    Danke für jegliche Hinweise!

    Silke Koch
    Chirurgin (und eierlegende Wollmilchsau)
    Kliniken im Naturpark Altmühltal
    Klinik Eichstätt

    Grüße aus dem Altmühltal

    Silke Koch

  • Zitat


    Original von Silke Koch:
    Hat jemand Tips für die Argumentation gegenüber der Personalverwaltung?

    Hallo - jo - würde die Stellenanzeigen der letzten Monate z.B. aus diesem Forum ausdrucken und unter Hinweis auf den ausgetrockneten ärztlichen Arbeitsmarkt und die eigene Mobilität höflich eine Anpassung an die Kollegen einfordern. Manchmal hilft auch der Hinweis man hätte Lust mal wieder zu 100 oder gerne 150% als Arzt \"ohne\" (ha, ha) Büro (\"Kodiererin der Chirurgie, regele den gesamten Schriftverkehr mit den Kassen, mache Schulungen ...\") zu arbeiten.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)