Lieber Codemaker,
Zitat
Original von Codemaker:
... jedoch gibt es einige vor allem ältere Menschen, die vor einer OP zu Hause noch einmal im familiären Umfeld \"Kraft tanken\" wollen - ist der Wille und Gemütszustand eines Patienten als Faktor nicht mit ausschlaggebend für die \"Stabilisierung des Behandlungserfolges\"?
Erstens arbeiten Sie hier wieder mit Vermutungen und Hypothesen und zweitens lesen Sie offensichtlich nur selektiv, denn in den zitierten Absatz steht auch \"nur in Ausnahmefällen\" und \"Urlaub soll nur für einige Stunden gewährt werden, möglichst nicht über Nacht\"
Die folgenden Absätze des Landesvertrages beschäftigen sich dann näher mit der Beurlaubung zur Stabilisierung des Behandlungserfolges, siedeln diese Fälle dann aber im psychiatrischen Umfeld an und sind daher hier nicht relevant.
Noch einmal: Die Urlaubsregelung ist kein Backup für nicht greifende Fallzusammenführungsregeln!
Ich wünsche noch einen schönen Tag,