Hallo aufwunschgeloescht1!
T- Kodes sollen nach DKR D015 ja nur in seltenen Ausnahmefällen als Hauptdiagnose kodiert werden, wenn die organspezifischen Kodes nicht „passen“. Ich würde Ihre Skepsis daher teilen und hier noch mal in der Akte nachsehen, weswegen der Patient „nach Analyse“ tatsächlich aufgenommen wurde. Eine schmerzhafte Wunde postoperativ ist per se ja erstmal nichts Besonderes. War es ein ( Haut-) Abszess? Was wurde behandelt ?