Uterusrekonstruktion?

  • Liebe Kollegen,

    wenn der Gynäkologe laparoskopisch ein Myom aus der Uteruswand schält, dann verschließt er das entstandene Loch regelmäßig per Naht.
    Frage: ist diese Naht extra zu kodieren? Als Uterusrekonstruktion?

    Gruß

    Croc.

  • Hallo -

    evtl. hilft:

    Frage und Antwort zum Thema:
    Myomenukleation - Abrechnung bei plastischer Uterusrekonstruktion

    Fragestellung

    Guten Tag!

    wir haben ein Problem mit dem MDK, der eine plastische Rekonstruktion des Uterus (5-695.12) bei Myomenukleation nicht akzeptiert - laut dessen Auffassung ist die Verschluss laut (auch mehrreihig) bereits im Code für die Exstirpation (5-681.22) enthalten.

    Wie sehen sie das? Haben sie evtl. eine Rechtsprechung zur Hand?

    Vielen Dank und sonnige Grüße


    Antwortschreiben von Prof. Dr. Thomas Schwenzer

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Im Auftrag der DGGG beantworte ich Ihre Anfrage. Der OPS sieht unter den Ordnungsnummern 5-681.2x alle Varianten der Entfernung von Myomen des Uterus vor, wobei die 6. Stelle sich nur auf die Differenzierung des Zugangsweges bezieht. Damit wird deutlich, dass der OPS keine Differenzierung nach der Größe des Myoms und den sich daraus evtl. zwingend ableitenden Rekonstruktionen macht. Die Abtragung eines gestielten Myoms mit ausschließlich notwendiger Koagulation der Basis wird genau so verschlüsselt wie die bei großen Myomen notwendige aufwendige Rekonstruktion. Es ist daher selbstverständlich, dass eine tatsächlich durchgeführte plastische Rekonstruktion des Uterus z.B. mit dem Code OPS 5-695.12 zusätzlich verschlüsselt werden kann. Gegenteilige Auffassungen des MDK sind abwegig und entsprechen nicht der Intension des OPS, wonach operative Teilschritte ggf. einzeln zu verschlüsseln sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Prof. Dr. Thomas Schwenzer

    aus: http://www.dggg.de/startseite/nac…5BbackPid%5D=30

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo -

    wohl durch die Schreibweise des Themas bekomme ich keinen Treffer bei der Suche nach \"uterus myomatosus\" auf diesen o.g. Link.

    Freundliche Grüße.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Lieber Herr Selter
    liebe Mitstreiter,

    a. der Link, den sie empfehlen, zeigt keine Ausdifferenzierung des Diskurses.
    b. die Antwort von Herrn Prof. Schwenzer und der DGGG steht in offensichtlichem Widerspruch zu den Kodierrichtlinien.

    Ich bin hier gegenüber dem MDK in der Diskussion nicht voran gekommen.
    Der MDK argumentiert: Abgeleitet von den Allgemeinen Kodierrichtlinien für Prozeduren sind die Prozedurenkomponenten normalerweise inclusive und nur dann gesondert aufzuführen, wenn Abweichungen von diesem Prinzip in den Hinweisen beschrieben sind. Ein solcher Hinweis fehlt an dieser Stelle. Damit kann die Naht nicht zusätzlich kodiert werden.

    Daß die Fachgesellschaft das aber anders sieht, war kein so richtig überzeugendes Argument. Und, ehrlich gesagt, ich kann der DGGG da auch nicht so ganz folgen.

    Croc.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von Crocket:
    Lieber Herr Selter
    a. der Link, den sie empfehlen, zeigt keine Ausdifferenzierung des Diskurses.

    Ich verstehe zwar nicht ganz genau, was Sie damit meinen, aber egal was es ist, habe ich es auch gar nicht behauptet. Ich wies lediglich daraufhin, dass dieser verlinkte Thread inhaltlich weiterzuführen gewesen wäre, nicht, dass dort eine abschließende Antwort gegeben wurde (falls das mit \"Ausdifferenzierung des Diskurses\" gemeint war).

    Selbstverständlich kann man im oben genannten Zusammenhang inhaltlich über die P001 diskutieren. So nämlich, dass eine Rekonstruktion des Uterus nur in Ausnahmefällen nötig ist und daher nicht automatisch in der Myomenukliation kodiertechnisch inkludiert ist. In der P001 wird auch noch Folgendes dargestellt: \"Eigenständige Prozeduren, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer operativen Prozedur stehen, werden getrennt kodiert.\"
    Wenn man also davon ausgeht, dass eine Naht eine \"integrierte\" Prozedur der Enukliation darstellt, eine komplexe Rekonstruktion des Uterus aber hier nicht mehr so zu bewerten sei, kann man u. U. dies als eigenständige Prozedur ansehen. Zudem die Frage: Wann sollte dann überhaupt der Kode für eine Uterusplastik genannt werden? Irgendeine Operation muss doch dann vorausgegangen sein und somit wäre es ja immer \"integraler\" Bestandteil? Die Info kann vielleicht ein Gynäkologe/in geben.

    Eine einfache Naht ist aber bestimmt nicht extra zu kodieren. Dies sollte klar sein.

  • Zitat


    Original von Selter:

    Wann sollte dann überhaupt der Kode für eine Uterusplastik genannt werden? Irgendeine Operation muss doch dann vorausgegangen sein und somit wäre es ja immer \"integraler\" Bestandteil? Die Info kann vielleicht ein Gynäkologe/in geben.

    Eine einfache Naht ist aber bestimmt nicht extra zu kodieren. Dies sollte klar sein.


    Liebe Kollegen,
    vielleicht kann ich etwas zu dieser vertrackten Situation/Diskussion beitragen, da ich mich momentan mit dergleichen Problematik herumschlage.

    Seit mehr als 10 Jahren führen wir Myomenukleationen mit unterschiedlichen Myomgrößen laparoskopisch durch. Es hat sich dabei folgender Standard entwickelt:
    Defekte von kleineren intramuralen und subserösen Myomen werden in der Regel fortlaufend einschichtig oder durch Einzelknopfnähte verschlossen. Eine Eröffnung des Cavum uteri ist nur relevant, wenn noch Kinderwunsch besteht, denn es wurde bisher ein schichtengerechter Verschluss zur Minimierung des Uterusrupturrisikos in graviditate verlangt.

    Bei einschichtigem Verschluss des Myombettes haben wir keine plastische Rekonstruktion des Uterus kodiert.

    Nun hatten wir aktuell den Fall eines 170 Gramm schweren und damit etwa dreimal so großen Myoms wie des nativen Uterus, das intramural lag und ausgeschält wurde. Neben einer teilweisen Kapselresektion wurde wegen der großen Wundfläche eine zweischichtige fortlaufende Naht des riesigen Defektes durchgeführt.
    Jeder gynäkologische Operateur, der mit dieser Operation vertraut ist oder sie zumindest schon einmal gesehen hat, würde selbstverständlich die Kodierung einer plastischen Rekonstruktion des Uterus hier für gerechtfertigt halten. So verstehe ich auch die Stellungnahme von Prof. Schwenzer, die allerdings zugegebenermaßen nicht so ganz eindeutig ist.

    Nicht allerdings so die \"Fachärzte\" des MDK-Bayern. Sie verweigern die Kodierung mit dem OPS 5-695.12 mit der Begründung, sie würden nur dann den Sachverhalt einer plastischen Rekonstruktion anerkennen, wenn entweder mehrere Myome ausgeschält wurden oder eine Eröffnung des Cavum uteri beschrieben sei.

    Beides setzt meines Erachtens nicht unbedingt eine plastische Uterusrekonstruktion voraus. Multiple kleine Myome kann man einfach verschließen, eine Eröffnung des Cavum uteri ist bei prämenopausalen Patientinnen ohne Belang und erfordert keine mehrschichtige Naht.

    Auch auf ein klärendes Telefonat hin kam es zu keiner Einigung, weil zumindest einzelne MDK-Mitarbeiter(-innen) für sich in Anspruch nehmen, die [c=red]Bedingungen für die Kodierfähigkeit einer Leistung [/code] und auch [c=red]die Dokumentationstiefe [/code] festsetzen zu können.

    Um noch einmal auf die Frage von Herrn Selter zurück zu kommen: Es gibt keine andere Situation als die ausgedehnte Myomenukleation um eine plastische Uterusrekonstruktion zu verschlüsseln. Die \"Metroplastik\" als eigentliche gezielte plastische Uterusoperation hat eine eigene OPS-Ziffer.

    Meine Frage ans Forum wäre: Wie geht man sinnvollerweise mit derartiger Willkür des MDK um? :sterne:

    Eine Klage halte ich hier für unangebracht, da
    1. der Sachverhalt einem Richter sehr schwer zu erklären ist
    2. der Antragsgegner aus Krankenkassenmitarbeitern mit begrenztem medizinischem Sachverstand sind, die man auch gar nicht treffen will
    3. MDK-Mitarbeiter normalerweise vom Ausgang des Verfahrens gar nichts mitbekommen, und wenn dann nur Schulterzuckend hinnehmen

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Forum, guten Tag Herr Heller,

    obwohl ich \"nur\" einer der KK-Mitarbeiter bin, welche lt. Ihren Beitrag sowieso nur mit einem begrenzten med. Sachverstand \"ausgestattet\" sind und die man obendrein auch gar nicht antreffen will, gebe Ich Ihnen trotzdem folgende Antwort auf Ihre Frage:

    Kontaktieren Sie den Kostenträger, denn nicht der MDK entscheidet sondern die KK! Vielleicht können Sie so das Klageverfahren umgehen.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Sehr verehrter Herr Einsparungsprinz,
    ich fürchte Sie haben mich missverstanden. :rotwerd:
    Ich schätze in der Regel Sozialversicherungsfachangestellte und habe auch in dieser Hinsicht keinen Dünkel. Ich habe auch nichts dagegen, sie vor Gericht anzutreffen und mit ihnen hinterher bei einem Kaffee diverse im Allgemeinen recht konstruktive Gespräche zu führen,
    aber....
    Natürlich habe ich in diesem Fall die zuständige Sachbeabeiterin der KK telefonisch kontaktiert und die Sachlage geschildert. Aber wenn diese Mitarbeiterin (genauso wie internistische oder auch chirurgische Fachkollegen) sagt, sie können sich ihre Erklärung sparen, ich verstehe sowieso von dieser Materie nichts, kann ich doch, ohne dass sie mir das persönlich übelnehmen wollen, von einem \"begrenzten\" medizinischen Sachverstand sprechen. Ich meinte dies keinesfalls ehrenrührig.
    [c=red]Ich habe sicherlich einen begrenzten Sachverstand was das Leistungsrecht angeht![/code]

    Sind wir jetzt quit? :i_respekt:

    Im Übrigen geht es hier weder um eine finanziellen (110Euro) noch um einen fachlichen Aspekt, sondern lediglich um die Fragestellung, was darf der MDK [c=red]rückschauend[/code] an Dokumentationstiefe und Randbedingungen verlangen, um die Kodierung einer Leistung zuzugestehen.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,

    nichts für Ungut! Bedauerlich von der KK-Mitarbeiterin (bei sichtlich fehlendem med. Grundwissen) solch eine Äußerung von sich geben. Diese hätte zumindest den Sachverhalt (Ihre Erklärung) zu Papier nehmen können um dann med. Rat (z. B. Beratungsarzt) herbeizurufen.

    Als unsinnig empfinde ich das Verhalten dieser Kassen bei einem Betrag von 110 EUR die Anstalt zu machen die \"Mühlen der Bürokratie\" bei Nichtübereinkunft in Anspruch zu nehmen...

    P. S. quit!

    einen schönen Tag noch wünscht
    Einsparungsprinz