Liebe Kollegen,
gerne würde ich die folgende Frage im Forum mit Ihnen diskutieren:
Im Münsterland werden im Rahmen des MRSA - Net viele Patienten routinemäßig auf eine Besiedlung mit MRSA gescreent. Hierzu wird bei Aufnahme der Patienten ein Nasenabstrich durchgeführt. Bei der Mehrzahl der Patienten liegt in der bakteriologischen Auswertung kein Keimbefund vor, bei einer nennenswerten Zahl jedoch eine Besiedlung mit Staphylococcus Aureus ( = Nicht !!! - MRSA/ORSA). Dieser rein besiedelte Patient führt im internen Ablauf zu keinem weiteren Mehraufwand, da er lediglich Keimträger ist.
Nun stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit der Kodierung ( Z. 22.3 i.V.m.
B95.6 ).
Ich habe zu dieser Frage bisher sehr unterschiedliche Antworten erhalten:
Variante 1:
B 95.6 ist laut DKR D012 obligater Code und daher entsprechend immer anzugeben.
Aussage eines Dozenten im Rahmen einer Kodierer - Ausbildung
Variante 2:
Besiedlung mit Staph Aureus gemäß DKR D003 lediglich abnormer Befund, somit nicht zu kodieren
( dieses entspricht auch einer mündlichen Aussage eines INEK - Mitarbeiters mir gegenüber )
Variante 3:
Besiedlung mit Staph. Aureus zwar abnormer Befund, aber Mehraufwand durch den Abstrich vorliegend, daher kodierbar.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Viele Grüße und einen schönen Sonntag !!
Stephan M. Wegmann