Hallo,
die Frage ist doch germanistisch / juristisch so (aus meiner Sicht).
Schränkt der Hinweis auf Seite 24 oben die B95.-! auf Infektionen ein?
oder
gilt hier uneingeschränkt der Grundsatz von Seite 26 unten in Verbindung mit der Einleitung zur Tabelle 2, dass die Kodes obligat anzugeben sind?
Dann brauche ich \"lediglich\" eine Krankheit als Primärkode, aber das muss nicht zwingend eine Infektion sein.
Man kann dann trefflich darüber streiten, ob eine Krankheit im Sinne der DKR jeglicher Zustand ist, der über einen ICD-Kode abbildbar ist. Und das wäre dann z.B. auch eine Besiedlung (Z22.-)
Kodierung des Keimträgers Staphylococcus Aureus
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
im Moment ist bei Keimbestimmung obligat der entsprechende Kode anzugeben. Mehr muss man zum jetzigen Zeitpunkt nicht berücksichtigen.
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Hallo,
nun sind ja wieder einge Wochen ins Land gezogen, so dass ich mir die Frage erlaube, ob es hier Neuerungen gibt, oder Änderungen zu den letzten Stellungnahmen gibt?Danke für kurze Antworten.
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
es hat sich ja nichts an der Formulierung der DKR geändert, so kann es keine Neuerungen geben.
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Hallo,
ich muss das Thema aus aktuellem Anlass nochmal aufwärmen:Pat. hat ein Pyoderma gangränosum L88 und Varizen mit Entzündung und Ulceration I83.2
Es wurden Pseudomonas B96.5! nachgewiesen und lokal antibiotisch behandelt.Der MDK behauptet nun (eisern und mehrfach), das dies nur eine Besiedelung sei, welche mit R89.5 kodiert werden sollte.
Da die Pseudomonas nicht Ursache des Pyoderma seien.Ich bin immer noch der festen Meinung, das DKR 012i (2010) gilt: B96.-! ist obligat anzugeben.
D.h. Keimnachweis = Kodierung
Die Gutachten machen mich noch völlig wuschig. :sterne:
Wie handhabt ihr das? Bin ich falsch oder... ?
Danke.
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Hallo Frau Zierold,
auch bei der Besiedelung ist B96.-! als ND anzugeben.
laut Auskunft des DIMDI ist auch der Kode \"Keimträger\" eine Krankheit i.S. der Systematik des ICD und kann mit B96.- als Zusatzkode kodiert werden.So wurde es mir zumindest mal mitgeteilt (habe die Nachricht gerade nicht da, sondern auf einem anderen Rechner)
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- Offizieller Beitrag
Hallo Herr Horndasch,
bitte dies hier dann doch noch veröffentlichen. Danke!
Zitat
Original von E_Horndasch:
So wurde es mir zumindest mal mitgeteilt (habe die Nachricht gerade nicht da, sondern auf einem anderen Rechner) -
Hallo Zusammen,
ich sehe das wie Hr. Horndasch. Obligat ist obligat. Aber eine offizielle Aussage des DIMDI wäre natürlich sehr sehr gut.
Gibt es eigenlich eine Zusammenfassung aller DIMDI- Entscheidungen bzw. Festlegungen? :d_gutefrage:MfG
Maddoc -
Hallo,
so habe den Platz gewechselt: Frage und Antwort datieren aus dem Jahr 2010 - es geht um Staph aureus, aber ich denke die Keime sind \"austauschbar\".
Hier zuerst die Frage:Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wird die bei einem Abstrich festgestellte Besiedelung mit Staphylococcus aureus (NICHT MRE) korrekt kodiert?
Ist die Kombination
Z22.3 Keimträger anderer näher bezeichneter bakterieller Krankheiten
in Verbindung mit
B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sindkorrekt oder ist der Kode Z22.3 keine Krankheit im Sinne des Kodes B95.6!
Für eine kurze Rückantwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. E. Horndaschund hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Horndasch,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Z22.3 Keimbesiedelung stellt im klassifikatorischen Sinne eine \"Krankheit\" dar.
Die Kodierung von B95-B97 ist zusätzlich möglich.Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.
Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind recht-lich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Klassi-Team
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
nachdem nun wieder sehr viel Zeit ins Land gestrichen ist, wäre ich für Rückmeldungen dankbar, wie es gehandhabt wird:
1. Werden auch Keimträger ohne entsprechende Erkrankung mit dem B-Kode kodiert?
2. Wird nur bei mit dem entsprechenden Keim Erkrankten der B-Kode kodiert?
3. Gibt es dazu evtl. Urteile?Viele Grüße
Medman2
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Hallo Medman2,
ich kodiere die Keime auch ohne Erkrankung - als Keimträger mit entsprechenden B-Kode. Keime sind obligat zu kodieren und man benötigt nichts weiter dazu. Die Keime mit den U-Kode´s brauchen allerdings Isolierung/Sanierung.
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