Hallo Herr Hollerbach,
ich habe die Anführungszeichen in den Postings natürlich bereits so interpretiert, was die (un-)geschickte zeitliche Behandlungsplanung anbetrifft.
Ohne die Verantwortlichen im Nachhinein zu \"maßregeln\", wenn die Extubation nach 23 Stunden erfolgte, sehe ich es natürlich auch lieber wenn (z.B.) die Beatmung eher 96, 251 ... Stunden dauert. Aber \"zwangsbeatmet\" wird natürlich keiner, allenfalls kann man das \"Weaning\" länger als medizinisch (und ökonomisch) notwendig erachten.
Grundsätzlich bin ich allerdings ein Verfechter des Prinzips:
primär (nur) medizinisch, dann (erst) ökonomisch denken
Dies gilt natürlich in beide Richtungen: zuviel (over-treatment) und zuwenig (Rationierung)