Hallo Forum,
bräuchte Ideen und Hinweise zu folgendem Fall:
Kind mit LKG-Spalte erhält während des Aufenthaltes eine Konsil durch einen Kiefernchirurgen (anderes KH).
Dieser gibt eine Trinkplatte in Auftrag, welche auch noch während des Aufenthaltes angepasst wird.
Nun die Frage: Wer bezahlt die Trinkplatte?
Ich würde ja denken, dass es eine Hilfsmittelverordnung geben müßte und der Trinkplattenhersteller direkt mit der Kasse abrechnet, da dass Hilfsmittel ja hauptsächlich für zuhause gedacht ist. (Also analog einer Gehstütze.)
Oder???
:sterne: